Zusammen mit der Kirchengewerkschaft Niedersachsen von der S3 in die S4

Pressemitteilung 12. September 2018

Auch DU kannst es mit uns schaffen!
Bist Du überwiegend allein verantwortlich für die Betreuung in Randzeiten und/oder in der offenen Gruppenarbeit tätig?

Ab Erreichen der Endstufe könntest Du jedes Jahr 3.240,00 Euro mehr bekommen! Auch vorher gibt es schon mehr Geld!

Am 27.09.2018 findet um 14.00 Uhr in der Osterstraße 1, 30159 Hannover eine Infoveranstaltung zu diesem Thema statt. Auch Nicht-Mitglieder sind willkommen!
Einen Antrag auf Freistellung erhaltet Ihr unter info@kg-nds.de .

Auf der Veranstaltung wird Rechtsanwalt Reinhold Schneegans (s. Foto) erklären, wie mit dem Rechtsschutz der Kirchengewerkschaft Niedersachsen dieser Anspruch durchgesetzt werden kann.
Niemand, der Anspruch auf die höhere Bezahlung hat, sollte darauf verzichten!

Wir bitten um Eure Anmeldung unter info@kg-nds.de.

 

Um welche Brutto-Summen geht es?

 

Der Unterschiedsbetrag in der Endstufe zwischen der S 3 (einfache Tätigkeit als Sozialassistentin oder Kinderpflegerin) und der S 4 (schwierige Tätigkeit als Sozialassistentin oder Kinderpflegerin)beträgt monatlich 260,52 Euro. Das macht im Jahr 12 mal 260,52 Euro gleich 3026,24 Euro. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung in Höhe von 82,05 % berechnet auf den monatlichen Unterschiedsbetrag gleich 213,76 Euro. Also macht der Unterschied in der Endstufe zwischen der S 3 und der S 4 jährlich insgesamt 3.240 Euro aus. Angenommen die Endstufe wird mit 37 Jahren erreicht, dann werden in den Jahren bis zur Rente mit 67 Jahren (falls bis dahin die Gesundheit mitmacht) zusätzlich 30 mal 3.240 Euro mehr verdient. Daraus ergibt sich ohne jede Berücksichtigung von Tarifsteigerungen die stolze Summe von 97.200 €. Diese Summe ist noch höher, wenn die Bezahlung nach S 4 bereits vor dem 37. Lebensjahr durchgesetzt wurde.