Rechtswidrige Veränderung der Dienstvertragsmuster an der ADK vorbei
„Gottes Mühlen mahlen langsam…“, so heißt es in einem bekannten Sprichwort. Auch beim Rechtshof der Konföderation dauert es seine Zeit. Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen hat am 28./29. Juni 2017 Klage gegen die Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig, die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg erhoben wegen der rechtswidrigen Verwendung von Dienstvertragsmustern, die nicht durch die zuständige Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission beschlossen worden sind. Die Dienstvertragsmuster sind unstrittig Teil der Dienstvertragsordnung, die nach dem Mitarbeitergesetz (MG) und später auch nach dem Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz-Kirche (ARGG-Kirche) ausschließliche Regelungsmaterie der ADK ist. Soweit, so klar! Die Kirchen behaupten nun, dass ihre an der ADK vorbei verwendeten Dienstvertragsmuster lediglich Modifikationen der durch die ADK beschlossenen Dienstvertragsmuster seien, die auch an der ADK vorbei verwendet werden könnten. Dabei könnten die Landeskirchenämter selbst (wohl doch über dem Gesetz stehend) definieren, was nach ihrem Willen eine angeblich nicht zu beschließende Modifikation ist.
Die öffentliche Verhandlung vor dem Rechtshof findet
am 16.11.2018
um 11.00 Uhr (Verhandlung gegen die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Dieser Termin wurde von 13.30 Uhr vorverlegt.)
sowie um 13.00 Uhr (Verhandlung gegen die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig)
im Landeskirchenamt
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Sitzungssaal 130
statt.