Der Tarifabschluss ist Öffentlichen Dienst ist seit einiger Zeit rechtskräftig, und auf Seiten der kirchlichen Beschäftigten hat sich bisher nichts getan.
Immer wieder erreichen uns Nachfragen von Euch, wann denn nun mit der rückwirkenden Nachzahlung ab dem 01. März 2018 zu rechnen ist.
Die Antwort ist: Aller Voraussicht nach im September.
In der nächsten ADK-Sitzung am 23.08.2018 werden wir weiter darüber beraten. Es ist aber zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unstrittig, dass die Nachzahlung der Tariferhöhung zum technisch frühesten Zeitpunkt erfolgen soll.