Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben, wie bereits angekündigt, in der Sitzung am 08.11.2018 die Übernahme des Tarifabschlusses für den TVöD SuE beschlossen. Die jeweils zutreffenden Entgelte können unter dem Download abgerufen werden.
Zusätzlich erhalten die Entgeltgruppen S 2 bis S 4 eine Einmalzahlung für das Jahr 2018 in Höhe von 250,00 Euro.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 für die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit der § 14 TVöD Anwendung findet.
Über die verbesserte Stufenlaufzeit für die Heilpädagoginnen und Erzieherinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten konnte keine Einigung erzielt werden, hier wird notfalls eine verbindliche Schlichtung entscheiden.