Ihre Rechtsschutzanfrage an die Kirchengewerkschaft Niedersachsen
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Anfragen können ausschließlich von Mitgliedern der Kirchengewerkschaft beantwortet werden.
Alle unsere Mitglieder genießen seit dem 1. Januar 2012 beruflichen Rechtsschutz. Dieser Rechtsschutz reicht von der Beratung durch ein erfahrenes Vorstandsmitglied über die vermittelnde Teilnahme an Dienstbesprechungen/Konfliktgesprächen bis hin zu anwaltlicher Vertretung in einem Arbeitsgerichtsverfahren. In allen Instanzen.
Wir bieten damit punktgenauen Rechtsschutz nach Maß. Eine für unser Mitglied günstige Lösung ist das Ziel – und wurde bislang in allen Fällen erreicht. Unser Berufsrechtsschutz ist ein weiterer Grund, in die Kirchengewerkschaft einzutreten, denn: Unverhofft kommt oft.
Ob es Ärger mit dem Vorgesetzten gibt, eine Abmahnung droht oder gar die Kündigung zur Debatte steht: durch unseren Rechtsschutz wird unseren Mitgliedern individuell geholfen. Neben unserer großen Erfahrung im kirchlichen Arbeitsrecht haben wir noch ein weiteres Argument auf unserer Seite: Bei uns gibt es keine Selbstbeteiligung des Mitglieds, der Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!
Die Erfahrung zeigt immer wieder: Recht haben heißt noch lange nicht recht bekommen! Wer keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz hat, wird wohl kaum auf eigene Kosten vor Gericht gehen, sondern eher klein beigeben. Hier hilft nur die gewerkschaftliche Solidarität!
Wer berät Dich?
Die Rechtsberatung beginnt bei uns im Büro. Zusätzlich gewährleisten wir unser Rechtsschutzversprechen durch die dauerhafte Kooperation mit einem erfahrenen Syndikus-Anwalt. Reinhold Schneegans, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betreut die Mitglieder der Kirchengewerkschaft bereits seit mehreren Jahren und ist seit 2019 auch Syndikusrechtsanwalt der Kirchengewerkschaft Niedersachsen. So wurden bereits arbeitsrechtliche Verfahren von unseren Mitgliedern vor dem Arbeitsgericht Braunschweig, Hildesheim und Hannover von Herrn Schneegans betreut.
Was tun im Falle eines Falles?
Worin besteht unser Rechtsschutz?
Wir helfen Dir unter anderem bei:
Was sind Deine Vorteile?
Die Kompromissbereitschaft der kirchlichen Arbeitgeberseite tendiert gegen Null. Die Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs ist meist nur mittels eines gerichtlichen Vorgehens möglich.
Doch eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist für den Kläger mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Hinzu kommt das Risiko des ungewissen Ausgangs des Verfahrens. Wie die Juristen zu sagen pflegen: Auf hoher See und vor Gericht ist man nur in Gottes Hand.
Hier schaffen wir Abhilfe. Wir bieten Dir sofort vollumfänglichen Rechtsschutz und übernehmen sämtliche Kosten. Eine Selbstbeteiligung gibt es bei uns nicht!
Durch unsere langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse im kirchlichen Arbeitsrecht sind wir bei der Klärung der Konflikte mit dem kirchlichen Arbeitgeber der perfekte Partner an Deiner Seite.