Am 15. Mai 2018 hat die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Hannover beschlossen, dass eine klagende Kinderpflegerin und eine ebenfalls mit dem Rechtsschutz der Kirchengewerkschaft Niedersachsen klagende Sozialassistentin rückwirkend zum 01. Januar 2017 in die Entgeltgruppe S4 (schwierige Kinderpflegerinnentätigkeit) eingruppiert wird. Eine Begründung ist in etwa 4 Wochen zu erwarten. Die beiden Mitarbeiterinnen arbeiten beide nach einem offenen Gruppenkonzept und sind jeweils weit überwiegend eigenständig an bestimmten Stationen pädagogisch tätig. Hier zeigt es sich, dass der beharrliche Kampf der Kirchengewerkschaft Niedersachsen für eine angemessene Eingruppierung letztlich erfolgreich war. Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Arbeitgeberseite Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen einlegen wird, ist ein wichtiger Etappensieg errungen worden. Sollte eine zweite Instanz angerufen werden, haben die Kolleginnen natürlich weiterhin ihren gewerkschaftlichen Rechtsschutz, der nur durch die Solidarität vieler Beschäftigter ermöglicht wird. Dies sollte für noch zweifelnde Beschäftige ein guter Grund sein, sich unserer Solidargemeinschaft anzuschließen.