Die Kita-Beschäftigten erhalten baldmöglichst eine Nachzahlung für die Tariferhöhung
Zwischen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Seite bestand Einigkeit darüber, dass der Tarifabschluss für den TVöD übernommen werden soll. Dies wird voraussichtlich in einer Sondersitzung der ADK am 08.11.2018 erfolgen. Damit die Kita-Beschäftigten aber nicht weiter auf ihre Tariferhöhung warten müssen, werden die kirchlichen Arbeitgeber mit Zustimmung der Arbeitnehmer-Seite im Vorgriff (zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt) die Auszahlung der Entgelterhöhung rückwirkend ab 01.03.2018 veranlassen. Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 4 TVöD erhalten darüber hinaus eine Einmalzahlung. Strittig bleibt weiterhin die Zahlung des zweiprozentigen Leistungsentgelts. Der offizielle Beschluss zur Übernahme des Tarifabschlusses erfolgt voraussichtlich in einer Sondersitzung der ADK am 08.11.2018.
Zwei Tage zusätzlichen Urlaub für die Beschäftigten, die erst zum 01.01.2019 unter den Tarifvertrag für den TVöD SuE fallen
Ab sofort können Beschäftigte, die erst verzögert unter den TVöD SuE fallen, zwei zusätzliche Urlaubstage als teilweisen Ausgleich für die verspätete Übernahme erhalten. Teilzeitbeschäftigte erhalten mind. einen Tag zusätzlichen Urlaub.
Noch keine Einigung bei den Heilpädagoginnen und Erzieherinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
Bei der Überleitung von Mitarbeiterinnen aus der „kleinen EG 9“, deren Endstufe erst nach langer Zeit erreicht werden kann (in das sechsstufige System des TVöD), hatten die Arbeitnehmer-Organisationen beantragt, die betroffenen Beschäftigten schon nach einer anzurechnenden 11jährigen Erfahrungszeit der Erfahrungsstufe 5 bzw. nach einer anzurechnenden 16jährigen Erfahrungszeit der Erfahrungsstufe 6 zuzuordnen. Das Schlichtungsverfahren wird fortgesetzt.
Fortsetzung der Verhandlungen zu folgenden Themen
Weiter verhandelt wird im Vorbereitungsausschuss über den Antrag der Arbeitnehmerseite auf die „Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen“ sowie über die „Ausweitung von Erholungsurlaubstagen bei Dienstjubiläen“. Ebenfalls im Ausschuss weiter behandelt werden „Regelungen zur Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit“ und die rechtliche „Verankerung des Sanierungsgeldes für die Zusatzversorgungskasse“, das ausschließlich von der Arbeitgeberseite zu tragen ist.
Die Verhandlungen fanden in einer relativ ruhigen und konstruktiven Atmosphäre statt.