Hier kommt das Einigungspapier zum TVöD-Tarifergebnis 2018 zur Kenntnis. Es handelt sich um eine korrigierte Version. Folgende Passagen wurden mit Veröffentlichung am 26.04.2018 korrigiert:
1. Auf Seite 1 der Verhandlungsniederschrift vom 19. April 2018 ist nunmehr unter II. 2. Buchst. a) nach „Überstundenzuschlägen” „für Teilzeitbeschäftigte“ eingefügt.
2.In der „Entgelttabelle TVöD VKA, Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), gültig ab 1. März 2018 bis 31. März 2019” [Anhang 7 des Einigungspapiers] waren die Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 2 in fehlerhaft.
Die für den Bereich der Dienstvertragsordnung relevanten Teile sind markiert und mit Lesezeichen versehen.
Die ursprünglich vereinbarte Erklärungsfrist wurde auf den 15. Juni 2018 verlängert, weil ver.di eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis durchführen wird.