Für die Kirche gilt ein Sonderarbeitsrecht- der sogenannte Dritte Weg.
Das heißt, sämtliche tarifrelevante Beschlüsse werden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen
Kommission, kurz ADK, gefasst.
Weil im kirchlichen Bereich nicht gestreikt werden darf, sind die Beschäftigten der Kirche auf die
Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst angewiesen.
Ver.di geht mit einer zweistelligen Lohnforderung in die Tarifrunde des öffentlichen Dienstes.
Angesichts der drastischen Preissteigerungen braucht es erheblichen Druck, auch im kirchlichen
Bereich.
„ Zusammen geht mehr“ ist das Motto der Tarifbewegung im öffentlichen Dienst.
Durch eine Mitgliedschaft in der KGN , Solidaritäts- Bekundungen und -Aktionen können auch die
kirchlichen Beschäftigten ihren Beitrag leisten und ihre Arbeitsbedingungen aktiv mit gestalten.
Von einer erfolgreichen Tarifverhandlungen profitieren in dieser Runde unsere Beschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst.
Hier haben wir auch unsere am stärksten organisierte Berufsgruppe, die bewiesen hat:
Wir erreichen nur GEMEINSAM VIEL!
So gelang auch der Wechsel zu Kommunaltarif im Jahr 2017 und die Einführung von 2%
Leistungszulage.
Für alle weiteren Beschäftigten arbeiten wir an der Überleitungen in den besseren Kommunaltarif –
hier wünschen wir uns deutlich mehr Mitglieder, um als Gewerkschaft noch stärker zu sein!
Gelten die abgeschlossenen Verträge automatisch auch für die kirchlichen Beschäftigten?
Ein ganz klares NEIN!
Die Kirche muss die Tarifabschlüsse nicht übernehmen- sie kann!
Erst durch einen Antrag auf Übernahme des Abschlusses in der ADK können wir Arbeitnehmerorganisationen mit der Arbeitgeberseite verhandeln.
Die ADK ist paritätisch besetzt mit 9 Vertretern der Arbeitgeber- und 9 Vertretern der Arbeitnehmerseite.
Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachen sind als größte Organisation mit 4 Sitzen vertreten,
gemeinsam mit der AG vkm`s Hannover, Braunschweig und Oldenburg, sowie mit einem Sitz die
KG Landesverband Weser-Ems auf der Arbeitnehmerseite. Juristisch vertritt uns unser SyndikusAnwalt.
Auf der Arbeitgeberseite sitzen Vertreter der drei Landeskirchen- Hannover, Oldenburg und
Braunschweig.
Die Grundlage für einen Antrag in der ADK ist die sogenannte durchgeschriebene Fassung der
Beschlüsse. Das kann eine Weile dauern, bis uns diese vorliegt- erst dann können wir handeln.
Das erklärt auch die zeitliche Verzögerung bis zur Übernahme, die Zahlung erfolgt dann in der Regel aber rückwirkend ohne Verluste.
Die Tarifbeschlüsse können nur nach erfolgreicher Verhandlung in der ADK übernommen werden,
manchmal bedarf es allerdings einer Schlichtung ( Vermittlungsverfahren) wenn sich beide Parteien nicht einigen können.
Und manchmal ist es ein zäher, kräftezehrender Prozess, der viel Verhandlungsgeschick und Ausdauer erfordert, bis es zu einem Ergebnis kommt.
So haben wir beispielsweise sehr lange für das Leistungsentgelt von 2 % gekämpft. Erst zum
01.08.2021 brachte die Schlichtung das gewünschte Ergebnis.
Allerdings haben unsere Verhandlungen auch ihre Grenzen.
Immer dann, wenn sich bestimmte Berufsgruppen durch Abschlüsse für den TvL oder TvöD ungerecht behandelt oder benachteiligt fühlen, wenden sie sich an uns, mit der Bitte um Nachbesserung.
In der Übernahme der Beschlüsse dürfen wir jedoch nicht davon abweichen, wenn dies eine Bevorteilung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst wäre- die ist durch das sogenannte „ Besserstellungsverbot“ ausgeschlossen.
Wie können kirchliche Beschäftigte die Tarifbewegungunterstützen?
In erster Linie, indem sie sich organisieren und solidarisieren!
Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, vertreten die Interessen unser Mitglieder.
Die Themen, die unsere Mitglieder bewegen, bewegen auch uns und fließen in Anträge und Verhandlungen der ADK ein.
Ein hoher Organisationsgrad gibt uns die Stärke , die wir brauchen, um die Interessen der Mehrheit zu vertreten.
GEMEINSAM VIEL(E)- GEMEINSAM MEHR!
Du fragst Dich, was Dein Beitrag in dieser Tarifrunde sein kann?
Du bist bereits Mitglied?
Dann kennst Du Deine Gewerkschaft, weißt, wie unermüdlich wir uns für Deine Belange einsetzen.
Du weißt auch, wie wertvoll Deine Mitgliedschaft ist und dass Du davon profitierst, wenn es einen hohen Organisationsgrad in Deiner Berufsgruppe gibt.
Gemeinsam haben wir schon Viel erreicht!
Teile Deine Erfahrungen und motiviere auch Deine Kolleginnen und Kollegen, Mitglied in der Kirchengewerkschaft Niedersachsen zu werden!
Du bist noch kein Mitglied?
Auch Du bist von der Inflation betroffen. Steigende Kosten wollen gedeckt werden.
Du spürst den Fachkräftemangel auch in Deiner Einrichtung und Du bist dafür, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern?
Dann kannst auch Du die Forderungen von Ver.di in dieser und natürlich auch weiteren Tarifrunde unterstützen, indem Du zunächst Mitglied in der KGN wirst.
Den Rest machen wir- Deine Kirchengewerkschaft Niedersachsen!