Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (ADK) hat sich auf ihrer Klausurtagung am 28. und 29. Juni 2023 unter Beteiligung zweier Tarifexperten intensiv mit den komplexen Fragen einer möglichen Zusammenführung sämtlicher Mitarbeitender in ein einheitliches Tarifwerk befasst. Die Teilnehmenden haben insbesondere die wesentlichen Wirkungen für Anstellungsträger und Mitarbeitende geprüft. Um die Verträglichkeit eines Tarifwechsels insbesondere für die einzelnen kirchlichen Anstellungsträger beurteilen zu können, sind Parameter entwickelt worden, nach denen konkrete Kostenberechnungen durchgeführt werden können. Es wird damit gerechnet, dass unter Berücksichtigung der Entgeltrunden des öffentlichen Dienstes im Jahr 2024 eine Beteiligung der kirchlichen Gremien im gleichen Jahr durchgeführt werden kann.