Nach der langen Corona-Zeit endlich wieder möglich- im Juni trafen sich die Mitglieder der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der konföderierten Kirchen in Niedersachsen (ADK) -Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur inzwischen schon fast traditionellen Klausurtagung im Michaelis-Kloster in Hildesheim, um sich mit dem Thema „Tarifwerke“ zu befassen.
Aufgabe der ADK ist es, die Tarife für die rund 35.000 Mitarbeitenden der konföderierten Kirchen in Niedersachsen zu beschließen und eigene tarifliche Bestimmungen für die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes zu entwickeln.
Immer häufiger erreichen uns Anfragen, warum und wie lange noch für die Mitarbeitenden im Bereich der Konföderation parallel zwei Tarifwerke zur Anwendung kommen.
Die ADK hat sich mit dem Für und Wider befasst und wird die Frage, wie sich eine Überleitung aller Mitarbeitenden in ein einheitliches Tarifsystem auswirken würde, weiter prüfen.
Das Thema ist sehr komplex. Es erfordert eine umfangreiche und gründliche Bearbeitung.
Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, setzen uns auch weiterhin für ein einheitliches Tarifrecht für alle kirchlichen Beschäftigten ein.