Der geschäftsführende Vorstand der Kirchengewerkschaft Niedersachsen hat sich im Oktober in Berlin mit den SPD-Bundestagsabgeordneten Kaweh Mansoori (Frankfurt) und Manuel Gava (Osnabrück) über die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts ausgetauscht. Hintergrund ist die Formulierung im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition, dass diese gemeinsam mit den Kirchen prüfen will, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.“
Die Abgeordneten sammeln als Vertreter in den zuständigen Bundestagsausschüssen derzeit vor allem Argumente und Fakten, wie mit dem kirchlichen Arbeitsrecht (Dritter Weg und Streikverbot, betriebliche Mitbestimmung, AGG) in Zukunft umgegangen werden kann.
Gemeinsam mit den Abgeordneten wurde diskutiert wo die Schwierigkeiten des kirchlichen Arbeitsrechts liegen. Sie zeigten sich daher sehr interessiert an unseren Erfahrungen. Wir haben als Kirchengewerkschaft Niedersachen dargestellt, dass es bei den Verhandlungen durchweg in einem komplizierten Verhandlungsprozess innerhalb einer arbeitsrechtlichen Kommission gelingt, zeitverzögert das Tarifniveau des Öffentlichen Dienstes nachzuvollziehen. Allerdings sei die Sozialpartnerschaft noch verbesserungsfähig. Die SPD-Abgeordneten zeigten sich darüber informiert, dass bei der Angleichung zwischen dem staatlichen und dem kirchlichen Arbeitsrecht sich zwei Grundrechte mit einander in Kollision befänden. Besonders schutzbedürftig für die Kirchen seien die verkündigungsnahen Bereiche, aber auch die Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Koalitionsfreiheit müssten gewährleistet werden.
Zum Abschluss des Treffens wurde vereinbart, im Gespräch zu bleiben, der nächste Austausch soll im November bei einem Treffen in Kassel stattfinden.