Der Landessynodalausschuss der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat auf die Anregung der Arbeitnehmervertreter in der ADK hin beschlossen, in Anlehnung an die Bestimmungen des Landes Niedersachsen mit Wirkung vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2022 die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke auf 38 Cent je Kilometer (statt 30 Cent) zu erhöhen.
Als kircheneigene Regelungen finden – neben den Reisekostenbestimmungen – insbesondere die Bestimmungen des Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes und der Wegstreckenentschädigungsverordnung sowie der Reiseentschädigungsverordnung Anwendung. § 1 Absatz 1 der Verordnung des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zum Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetz erhält folgende Fassung:
„Die Höhe der Wegstreckenentschädigung gemäß § 1 Abs. 1 des Gemeinsamen Wegstreckenentschädigungsgesetzes bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke beträgt 30 Cent je km. In der Zeit vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 beträgt die Wegstreckenentschädigung 38 Cent je km.“
Da die Verordnung schon zum 01. November 2022 in Kraft getreten ist, kann auch für bereits abgerechnete Fahrten ab diesem Datum rückwirkend eine höhere Wegstreckenentschädigung geltend gemacht werden.