Nachdem die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst im Dezember 2020 eine Corona-Sonderzahlung zwischen 400 und 600 Euro (in Vollzeit) erhalten haben, erhalten nun auch alle, die in den „technischen Diensten“, in den Verwaltungen oder als Lehrer tätig sind, die steuerfreie Sonderzahlung.
In den vergangenen Wochen haben uns viele Fragen erreicht, warum bestimmte Kolleginnen und Kollegen nun die Sonderzahlung erhalten, und andere wiederum nicht. Die Dienstvertragsordnung (DienstVO), die unser Tarifwerk darstellt, bestimmt, dass im Sozial- und Erziehungsdienst bestimmte Regelungen und die Entgelttabelle aus dem TVöD-V (VKA) Anwendung finden, während die restlichen Mitarbeitenden nach TV-L vergütet werden. Außerdem sind in der DienstVO teilweise abweichende beziehungsweise nicht alle Bestimmungen aus den Tarifen enthalten. Das hat zur Folge, dass wir in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission immer zwei Tarifabschlüsse bearbeiten müssen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen werden und Anwendung finden. Das macht nicht nur viel Arbeit, sondern sorgt auch für Ärger und Verwirrung. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, dass mittelfristig auf ALLE Mitarbeitenden in den drei Landeskirchen in Niedersachsen der insgesamt bessere TVöD Anwendung finden muss!
Um in diesem Tarifdschungel einen Überblick gewinnen zu können, haben wir Euch die zuletzt übernommenen Tarifabschlüsse in den Teilen, die letztlich Auswirkungen auf das Gehalt haben, gegenübergestellt: