Hier könnten sich die Kirchenleitungen gut an den Regelungen für den Schuldienst orientieren: Der niedersächsische Kultusminister hat mitgeteilt, dass Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben können. Für die betroffenen Lehrkräfte gilt, dass sie von zu Hause aus nach Weisung durch die Schulleitung schulische Aufgaben übernehmen.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen