Kurzarbeit wird für wenige Bereiche bei der Kirche ermöglicht

Pressemitteilung 03. April 2020

Am 25. März 2020 haben die kirchlichen Arbeitgeber einen Antrag auf Einführung der Kurzarbeit eingebracht. Bereits am 27.03.2020 sollte dieser Antrag in einer ADK-Video-Konferenz im Eilverfahren verabschiedet werden, obwohl die Mindestladungsfrist eine Woche beträgt. Der damalige Arbeitgeberantrag sah eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes von 60 bzw. 67 % nur dann vor, wenn sich die jeweilige Einrichtung aus Eigenmitteln eine Aufstockung leisten könne. Wenn es zu keiner Aufstockung käme, müsste dies gegenüber der jeweiligen Mitarbeitervertretung begründet werden. Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen hat verhindert, dass eine kurzfristige ADK-Video-Konferenz einberufen und auf den gesetzlichen Ladungsfristen bestanden.

Die Arbeitnehmerseite forderte die Landeskirchen am 30. März auf, landeskirchliche Solidaritätsfonds einzurichten, damit eine einheitliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auch für die Kolleginnen und Kollegen unabhängig von der Finanzlage der einzelnen Einrichtung ermöglicht werde.

Bis zum 01. April 2020 versuchte die Arbeitgeberseite weiterhin eine Kurzarbeiterregelung ohne verbindliche Aufstockung durchzusetzen, weil es sonst zu Insolvenzen und Kündigungen kommen würde. Die Arbeitnehmerseite stand gewaltig unter Druck, konnte aber schon auf einen vorbildlichen Verdi-Abschluss zur Einführung von Kurzarbeit „Covid19“ verweisen.

Noch während der laufenden Verhandlungen kam dann eine aktuelle digitale Botschaft der kirchlichen Arbeitgeber herein, dass nun doch der Verdi-Abschluss in vollem Umfang übernommen werden könne und dass die frühere Position, nicht verbindlich das Kurzarbeitergeld aufstocken zu wollen, nicht weiter verfolgt werde.

Da haben beide Seiten in der ADK noch einmal großes Glück gehabt:

Die Arbeitnehmerseite hätte sich blamiert, wenn sie die Einführung von Kurzarbeit ohne verbindliche Aufstockung akzeptiert hätte. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wären mit 60 bis 67 % Kurzarbeitergeld ganz schlimm dran gewesen. Ihre Empörung wäre ins Unendliche gewachsen, wenn sie danach den Abschluss für den öffentlichen Dienst gesehen hätten.

Der Arbeitgeberseite wäre eine mindestens ebenso große Empörungswelle entgegen gekommen. Einen kirchlichen Rettungsschirm den notleidenden Einrichtungen wegen fehlender Rechtsverpflichtungen zu verweigern, obwohl genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wäre von der Öffentlichkeit und auch von vielen Kirchenmitgliedern genauso wenig akzeptiert worden wie das Verhalten von Adidas, keine Miete mehr zahlen zu wollen. Wir wissen, dass Adidas den Rückzug antreten musste, sich entschuldigt hat und wieder Miete zahlt.

Der spätere ADK-Beschluss vom 03.04.2020 ist ausgewogen und macht beiden Seiten in der ADK Ehre:

„Wir beabsichtigen, den Tarifvertrag „Covid 19“ grundsätzlich aus dem Kommunalbereich zu übernehmen und werden zeitnah in der ADK die Verhandlungen aufnehmen, sobald uns das Tarifwerk im Wortlaut vorliegt.“

Weitere Information auf der Homepage der Landeskirche Hannovers:

https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/04/2020-04-03_5