
Liebe Mitglieder der Kirchengewerkschaft Niedersachsen,
zurzeit laufen überall die Wahlvorbereitungen für die Neubildung der Mitarbeitervertretungen im Mai 2025.
Wir finden es sehr wichtig, dass sich möglichst viele Mitglieder der Kirchengewerkschaft Niedersachsen als Kandidat*innen an diesen Wahlen beteiligen.
Warum ist es so wichtig, in den Mitarbeitervertretungen mitzuarbeiten?
Eine Mitarbeitervertretung sorgt dafür, dass die Interessen der kirchlichen Beschäftigten wahrgenommen und mitbestimmt werden. Unter Mitbestimmung wird verstanden, dass auch im kirchlichen Bereich die Arbeitgeber nicht willkürlich Anordnungen treffen können, sondern dass sie in einem geordneten Verfahren die Zustimmung der Mitarbeitervertretung benötigen.
Die Mitarbeitervertretungen tagen in der Regel 14-tägig halb- oder ganztags. Sie müssen über Anträge zur Einstellung, zur Eingruppierung und vieles mehr entscheiden. Für die Zeit der Arbeit in der Mitarbeitervertretung erfolgt eine Freistellung von der der Arbeit, darüber hinaus gibt es auch noch Freistellungskontingente für die Geschäftsführung der MAV.
Wer gerne helfen möchte, dass unsere Kolleginnen und Kollegen gerecht und fair behandelt werden, kann durch die Mitarbeitervertretung sehr viel erreichen! Stellt euch doch einmal vor, dass ihr vom Arbeitgeber mit bestimmten Vorwürfen, zum Beispiel der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht von Kindern, konfrontiert würdet und ihr ganz allein zu einem Gespräch mit der Arbeitgeberseite antreten müsstet. Ein schrecklicher Gedanke! Doch in der Begleitung von selbstbewussten Mitarbeitervertreter*innen kann in jedem Fall verhindert werden, dass eine Art Tribunal mit Vorwürfen von allen Seiten über euch stattfindet. Die Mitarbeitervertretung kann für eine faire Gesprächsatmosphäre sorgen und pauschale Vor-Verurteilungen zurückweisen. Auch bei der Eingruppierung hat die Mitarbeitervertretung mitzubestimmen. Sie trägt dafür Sorge, dass die jeweils höchstmögliche Eingruppierung realisiert wird.
Wer sich davon angesprochen fühlt, für mehr Gerechtigkeit im kirchlichen Arbeitsleben zu sorgen und möglichst auch noch über eine gewisse Konfliktfähigkeit verfügt, sollte unbedingt für die Mitarbeitervertretung kandidieren. Mitarbeitervertreter*innen haben auch einen besonderen Kündigungsschutz, sodass sie in ihrer Amtsausübung geschützt sind.