Die evangelischen Kirchen sind in Niedersachsen mit Abstand die größten Träger von Kindertagesstätten. In ihrem Bereich befinden sich mit ca. 1000 Einrichtungen, ein Viertel aller Kindertagesstätten. Dort sind ca. 15.000 Kita-Beschäftigte tätig.
Aktuell wird die Infektionsgefahr, auch durch inzwischen mutierte Coronaviren, in den Kitas immer größer. Nach Angaben der Krankenkassen sind die Ausfälle durch Corona-Infektionen in dieser Berufsgruppe besonders hoch. Den Kita Beschäftigten droht das Risiko einer möglicherweise schweren Erkrankung, eventuell sogar Berufsunfähigkeit. Damit ist nicht zu spaßen. Dieses Risiko bleibt größer, solange die Kita-Kräfte noch keine Impfung erhalten können. Durch die vom Bundesarbeitsministerium zugelassenen Schnelltests kann jetzt frühzeitig das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen erkannt und verhindert werden, dass weitere Kolleginnen und Kollegen oder Kinder und Eltern angesteckt werden.
Deshalb haben zahlreiche Mitglieder der Kirchengewerkschaft Niedersachsen in den evangelischen Kitas der Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg Anträge auf die Bereitstellung von kostenlosen Corona Schnelltest, zweimalig pro Woche, gestellt.
Die Kirchen haben diese berechtigten Anträge schriftlich und wortreich abgelehnt, da sie hierzu rechtlich nicht verpflichtet seien. Zugegeben wird in diesem Schreiben immerhin, dass „…die angestrebte Schutzmaßnahme zudem nur in sehr eingeschränktem Maße zur Minimierung des Infektionsrisikos in der Kindertagesstätte - bei gleichzeitig hohen finanziellen Aufwendungen – beitragen kann, …“.
Diese kühle kirchliche Ablehnung der Bereitstellung von regelmäßigen Corona Schnelltest stößt bei den Kita Beschäftigten auf großes Unverständnis. Ein Schnelltest kostet gerade einmal ca. sechs Euro! Damit wird der hannoversche Landesbischof Meister beim Wort genommen: „...die Arbeit der Kita-Beschäftigte ist unbezahlbar“ (http://kg-nds.de/danke-des-landesbischofs-meister-an-die-kita-beschaeftigten-fuer-ihre-unbezahlbare-arbeit/). Hier wird völlig ohne Not geknausert und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten vernachlässigt.
Es kann und darf für die Kirchen keine finanziellen Erwägungen geben, ihren Beschäftigten nicht wenigstens den möglichen Minimalschutz zu gewähren. Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen appelliert an die Kirchenleitungen sich hier am „Fünften Gebot“ zu orientieren, zu dem Martin Luther im kleinen Katechismus ausführt, „…dass wir unserm Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun, sondern ihm helfen und beistehen in allen Nöten“.
Doch auch das Land Niedersachsen hat sich in dieser Frage nicht mit Ruhm bekleckert! Während andere Bundesländer schon lange die Beschäftigten in Kitas und Schulen regelmäßig testen lassen, möchte man hier doch lieber „sparsam“ vorgehen. Es ist verantwortungslos, dass das Land Niedersachsen in seiner Corona-Verordnung (aktualisiert am 25.01.2021) Schnelltest bisher ausschließlich nur für die Pflegeheime angeordnet hat und dabei wieder einmal die Kindertagesstätten und Grundschulen vergessen hat. Gerade in Niedersachsen wird in besonderer Weise der systemrelevante Notbetrieb in den Kindertagesstätten und der Wechselunterricht an Grundschulen trotz der erheblichen Infektionsgefahr weiterhin aufrecht gehalten, ‚da Kinder und Eltern hierauf angewiesen seien‘. Doch den Beschäftigten dieser Bereiche, die im gesellschaftlichen Auftrag „an die Infektions-Front geschickt werden“, sollte wenigstens der minimale Schutz durch das Recht auf regelmäßige Schnelltests gewährt werden.
Vielleicht reagieren die Kirchen in dieser Frage schneller vernünftig und verantwortungsvoll als das Land Niedersachsen. Vielleicht kommt es aber auch umgekehrt!