Aktuelle Information zur Übernahme des TV-L Abschlusses
Jahressonderzahlung soll nach der Auffassung der Arbeitgeber trotz voller Kirchenkassen weiter abgesenkt werden! Aber nicht mit uns!
Schon jetzt sind die Beschäftigten des TV-L Bereichs gegenüber dem Kommunaltarif benachteiligt, denn dort wird besser bezahlt! Die Personal-Verwaltungen und die Mitarbeitervertretungen in den Kirchenkreisen leiden unter der gespaltenen kirchlichen Tariflandschaft, in der die eine Hälfte nach dem besseren Kommunaltarif und die andere Hälfte nach dem schlechteren Tarifvertrag der Länder bezahlt wird. So gibt es leider trotz Dienstgemeinschaft auch Beschäftigte, die sich als Mitarbeitende zweiter Klasse fühlen könnten. Das darf nicht so bleiben!
Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen fordert deshalb: TVöD für Alle! Im TVöD wird zusätzlich eine im Durchschnitt zweiprozentige Leistungszulage gezahlt. Eine Leistungszulage lehnen wir aber ab. Sie ist nicht mit unserem gewerkschaftlichen Selbstverständnis vereinbar. Wir wollen stattdessen ein Urlaubsgeld in Höhe von 24 Prozent, zahlbar am 30. Juni jeden Jahres erreichen!