Handschlag nach gelungener Tarifübernahme (links Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite, rechts Kirchenoberrätin Annekatrin Herzog, Sprecherin der Arbeitgeberseite)
ADK-Beschluss vom 12.12.2019: Zum neuen Jahr wird es nach dem abgeschlossenen TV eine weitere Tariferhöhung um 3,12%, mindestens aber 90 Euro geben! Die im TV-L fest gelegte Senkung der Jahressonderzahlung auf das Tarifniveau des Jahres 2018 musste im Gegenzug hingenommen werden.
Während die Arbeitnehmerorganisationen die Wochenarbeitszeit für unantastbar erklärt haben, wollten die Kirchenleitungen bis zuletzt die Arbeitszeit auf 39,8 Wochenstunden ausweiten und dafür gleichzeitig die Jahressonderzahlung aber nur minimal anheben. Dies konnte erfolgreich abgewehrt werden! Die von den Arbeitgebern gewünschte Anhebung der Wochenarbeitszeit um 1,3 Wochenstunden wäre eine Verschlechterung von 3,37% bei den Stundenlöhnen gewesen!
Die Arbeitgeberseite hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin die Ausweitung der Wochenarbeitszeit auf 39,8 Stunden anstrebt. Das bedeutet für uns, dass wir mit eurer Unterstützung auch in Zukunft hart weiterverhandeln müssen.