Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission ist für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse von über 30000 Beschäftigten im Bereich der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen zuständig. Sie regelt die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durch eine paritätisch besetzte Kommission mit 9 Vertretern der Arbeitnehmer und 9 Vertretern der Arbeitgeberseite.
Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, sind als größte Organisation mit 4 Sitzen, vertreten, gemeinsam mit der AG VkM Hannover, Braunschweig und Oldenburg, sowie mit einem Sitz die KG Landesverband Weser-Ems auf der Arbeitnehmerseite.
Juristisch vertritt uns unser SyndikusAnwalt aus dem ADK- Arbeitnehmerbüro. Auf der Arbeitgeberseite sitzen Vertreter der drei Landeskirchen- Hannover, Oldenburg und Braunschweig.
Für die Kirche gilt ein Sonderarbeitsrecht- der sogenannte Dritte Weg.
Das heißt, sämtliche tarifrelevante Beschlüsse werden in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission, kurz ADK, gefasst.
Das Verfahren des Dritten Weges gewährleistet, dass die kirchlichen Arbeitgeber nicht nur einseitig ihre Interessen durchsetzen können und das Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt werden.
Weil im kirchlichen Bereich nicht gestreikt werden darf, sind die Beschäftigten der Kirche auf die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst angewiesen.
Durch eine Mitgliedschaft in der KGN , Solidaritäts- Bekundungen und -Aktionen können auch die kirchlichen Beschäftigten ihren Beitrag leisten und ihre Arbeitsbedingungen aktiv mit gestalten.
Gelten die abgeschlossenen Verträge aus dem Öffentlichen Dienst automatisch auch für die kirchlichen Beschäftigten?
Ein ganz klares NEIN!
Die Kirche muss die Tarifabschlüsse nicht übernehmen- sie kann!
Erst durch einen Antrag auf Übernahme des Abschlusses in der ADK können wir Arbeitnehmerorganisationen mit der Arbeitgeberseite verhandeln.
Die Übernahme der Abschlüsse kann erst erfolgen, wenn uns der endgültige Tarifvertrag vorliegt. Das dauert manchmal eine Weile und erklärt auch die zeitliche Verzögerung bis zur Übernahme, die Zahlung erfolgt dann in der Regel aber rückwirkend ohne Verluste.
Die Tarifbeschlüsse können nur nach erfolgreicher Verhandlung in der ADK übernommen werden, manchmal bedarf es allerdings einer Schlichtung (Vermittlungsverfahren), wenn sich beide Parteien nicht einigen können.
Und manchmal ist es ein zäher, kräftezehrender Prozess, der viel Verhandlungsgeschick und Ausdauer erfordert, bis es zu einem Ergebnis kommt.
Allerdings haben unsere Verhandlungen auch ihre Grenzen.
Immer dann, wenn sich bestimmte Berufsgruppen durch Abschlüsse für den TvL oder TvöD ungerecht behandelt oder benachteiligt fühlen, wenden sie sich an uns, mit der Bitte um Nachbesserung.
In der Übernahme der Beschlüsse dürfen wir jedoch nicht davon abweichen, wenn dies eine Bevorteilung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst wäre- die ist durch das sogenannte
„Besser-Stellungsverbot“ ausgeschlossen.
Wie können kirchliche Beschäftigte die Tarifbewegung unterstützen?
In erster Linie, indem sie sich organisieren und solidarisieren!
Wir, die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, vertreten die Interessen unser Mitglieder.
Die Themen, die unsere Mitglieder bewegen, bewegen auch uns und fließen in Anträge und Verhandlungen der ADK ein.
Ein hoher Organisationsgrad gibt uns die Stärke , die wir brauchen, um die Interessen der Mehrheit zu vertreten.
GEMEINSAM VIEL(E)- GEMEINSAM MEHR!