Übernahme des Tarifabschlusses TV-L
Nachdem die Redaktionsverhandlungen des Tarifabschlusses (Laufzeit bis 31.10.2025) eine sehr lange Zeit in Anspruch genommen haben, liegt die durchgeschriebene Fassung nunmehr vor, die zügig von der ADK ins kirchliche Recht übernommen wurde, so dass die Umsetzung sehr zeitnah erfolgen kann.
Nach 13 Monaten Verzögerung und Auslauf der Inflationsausgleichszahlungen erfolgt nun die Erhöhung der Tabellenentgelte. Zum 01.11.2024 werden die Entgelte - rückwirkend - um 200 Euro (Auszubildende 100 Euro) und zum 01.02.2025 um nochmals 5,5 %, mindestens aber 140 €, (Auszubildende 50 Euro) erhöht.
Keine Anwendung des TVöD-V (VKA) für alle bis auf Weiteres
Seit September 2022 wurden im Vorbereitungsausschuss der ADK Vorlagen für einen möglichen Wechsel von der Anwendung des TV-L hin zum TVöD-V (VKA), wie es jetzt schon für die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst praktiziert wird, erarbeitet. Die Dienstvertragsordnung wurde umgeschrieben und Überleitungsregelungen wurden geschaffen.
Im Frühjahr 2024 wurden die Mehrkosten der Anwendung des TVöD-V (VKA) konkret berechnet. Aufgrund dieser Berechnungen haben sich die Kirchenleitungen der ev.-luth. Landeskirche Hannovers, der ev.-luth. Landeskirche Braunschweig sowie der ev.-luth. Kirche in Oldenburg gegen die Anwendung des TVöD-V (VKA) ausgesprochen. Diesem Votum ist die Arbeitgeberseite in der ADK weisungsgemäß gefolgt, so dass die Anwendung des TVöD-V (VKA) bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt werden soll. Die Mitglieder der Arbeitnehmerseite in der ADK haben diese Entscheidung mit großer Enttäuschung und unter intensivem Protest zunächst hinnehmen müssen.
Eingruppierung von Mitarbeitenden in interprofessionellen Teams in der ev.-luth. Kirche in Oldenburg
Zwecks Eingruppierung der Mitarbeitenden, die nach dem Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung interprofessioneller Teams in der ev.-luth. Kirche in Oldenburg beschäftigt werden, wurde für die Entgeltordnung der Dienstvertragsordnung ein neuer Abschnitt Q mit den Entgeltgruppen 10 bis 13 beschlossen.