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Antrag über einen Mobilitätszuschuss
Aufgrund der finanziellen Belastung der Mitarbeitenden durch die drastisch gestiegenen Energiekosten und die damit einhergehende Erhöhung der Treibstoffpreise fordert die ADK eine Arbeitsrechtsregelung für einen Mobilitätszuschuss.
Die Arbeitsrechtsregelung für einen Mobilitätszuschuss beinhaltet für alle Mitarbeitenden, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnisse jeweils zum 01. des Monats, für den der Zuschuss gezahlt wird, Bestand hat und für den jeweiligen Monat an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht, über das ihnen zustehende Entgelt hinaus für drei Monate jeweils einen Tankgutschein über 50,00 Euro brutto.
Der Antrag auf Beschluss dieser Arbeitsrechtsregelung befindet sich unter folgendem Link:
Einigung der Tarifverhandlungen erzielt
Die Verhandlungen sind beendet und eine Einigung in der Tarifrunde zur Aufwertung und Entlastung im Sozial- und Erziehungsdienst konnte dank der starken Streikaktionen erreicht werden.
Die zentralen Punkte der Einigung sind zum einen die Einführung von Entlastungstagen (2plus2), allen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst stehen somit zwei Entlastungstage pro Jahr zu. Zudem erhalten die Beschäftigten künftig die Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in zwei weitere Entlastungstage.
Zum anderen findet eine Aufwertung der Sozialen Arbeit statt: Für alle Beschäftigten gibt es eine monatliche Zulage von 130 Euro, für Sozialarbeiter*innen beträgt die Zulage 180 Euro pro Monat. Die Zulage für die Praxisanleitung ist in Höhe von 70 Euro, Auszubildende der Heilerziehungspflege erhalten zum ersten Mal eine tarifliche Ausbildungsvergütung.
Kita-Streik am 04. Mai 2022

Auch der erweiterte Vorstand der Kirchengewerkschaft Niedersachsen zeigte sich solidarisch und war beim Rathaus in Hannover mit Fahnen dabei!

Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen wünscht allen Mitgliedern frohe Ostern!

ADK beschließt steuerfreie Einmalzahlung im TV-L-Bereich!
In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24. Januar 2022 ist die Steuerfreie Einmalzahlung (Corona-Prämie) beschlossen worden!
Nachdem 2021 zuletzt die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD-SuE) eine Corona-Prämie
erhalten haben, erhalten nun auch alle Beschäftigten des TV-L eine Sonderzahlung.
Lest dazu die neue ADK-Info 1-2022:
Corona-Sonderzahlung für die nach TV-L vergüteten Beschäftigten – Gegenüberstellung der zuletzt übernommenen Tarifabschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen
Nachdem die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst im Dezember 2020 eine Corona-Sonderzahlung zwischen 400 und 600 Euro (in Vollzeit) erhalten haben, erhalten nun auch alle, die in den „technischen Diensten“, in den Verwaltungen oder als Lehrer tätig sind, die steuerfreie Sonderzahlung.
In den vergangenen Wochen haben uns viele Fragen erreicht, warum bestimmte Kolleginnen und Kollegen nun die Sonderzahlung erhalten, und andere wiederum nicht. Die Dienstvertragsordnung (DienstVO), die unser Tarifwerk darstellt, bestimmt, dass im Sozial- und Erziehungsdienst bestimmte Regelungen und die Entgelttabelle aus dem TVöD-V (VKA) Anwendung finden, während die restlichen Mitarbeitenden nach TV-L vergütet werden. Außerdem sind in der DienstVO teilweise abweichende beziehungsweise nicht alle Bestimmungen aus den Tarifen enthalten. Das hat zur Folge, dass wir in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission immer zwei Tarifabschlüsse bearbeiten müssen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen werden und Anwendung finden. Das macht nicht nur viel Arbeit, sondern sorgt auch für Ärger und Verwirrung. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, dass mittelfristig auf ALLE Mitarbeitenden in den drei Landeskirchen in Niedersachsen der insgesamt bessere TVöD Anwendung finden muss!
Um in diesem Tarifdschungel einen Überblick gewinnen zu können, haben wir Euch die zuletzt übernommenen Tarifabschlüsse in den Teilen, die letztlich Auswirkungen auf das Gehalt haben, gegenübergestellt:
TVöD (für die Kolleg*innen im SuE-Bereich) | TV-L (für die Kolleg*innen außerhalb des SuE) |
Corona-Sonderzahlung (steuerfrei) |
im Dezember 2020 – wenn das Arbeitsverhältnis am 01.10.2020 bestand – und zwischen dem 01.03. und 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b: 600,00 € Für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18: 400,00 € (in Vollzeit) | Im März 2021 – wenn das Arbeitsverhältnis am 24.01.2022 bestand und – zwischen dem 01.01.2021 und 24.01.2022 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Für alle Mitarbeitenden 1.300,00 €, für Auszubildende und Praktikanten 650,00 € (in Vollzeit) |
Tariferhöhungen |
01.03.2020 bis 31.03.2021 +1,03 % 01.04.2021 bis 31.03.2022 +1,4 %, min. 50 € 01.04.2022 bis 31.12.2022 +1,8 % | 01.01.2020 bis 31.12.2020 +3,12 %, min. 90 € 01.01.2021 bis 30.09.2021 +1,29 %, min. 50 € 01.10.2021: Nullrunde (noch nicht beschlossen) 01.12.2022 bis 30.09.2023: +2,8 % (noch nicht beschlossen) |
Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) |
Im Jahr 2020 Erhöhung in den EG S 2 bis S 9 um 5 % ab 2022: S 2 bis S 9: 84,51 % (bis 2021: 79,51 %) S 10 bis S 18: 70,28 % | Die Jahressonderzahlung im TV-L wird nach der DienstVO gekürzt, außer für Lehrer*innen: E 1 bis E 4: 76,39 % (statt 87,43 %) E 5 bis E 8 77,00 % (statt 88,14 %) E 9a bis E 11: 63,20 % (statt 74,35 %) E 12 und E 13: 35,32 % (statt 46,67 %) E 14 und E 15: 21,38 % (statt 32,53 %) |
Leistungsentgelt |
Erstmals wurde im Dezember 2021, nach langen Verhandlungen in der ADK, das Leistungsentgelt aus dem TVöD übernommen und ausgezahlt: 2021: bis zu 10 % des September-Entgelts 2022: bis zu 24 % des September-Entgelts 2022 im Dezember 2022 (wenn bis zum 31.07.22 keine Dienstvereinbarung abgeschlossen worden sein sollte) 2023: bis zu 12 % des September-Entgelts 2023 im Dezember 2023 (wenn bis zum 30.09.23 keine Dienstvereinbarung abgeschlossen worden sein sollte) | Im TV-L ist kein Leistungsentgelt vorgesehen. |
Häufig wenden sich Kolleginnen und Kollegen aus Einrichtungen an uns, die nur zum Teil oder sogar gar nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Diese und weitere Informationen können wir nur mit einer breiten Basis und Eurer Unterstützung liefern, deshalb: wir freuen uns über jedes Mitglied, dass uns zunächst in unserer neuen Schnuppermitgliedschaft kennenlernen möchte. Auch hier besteht ab dem ersten Tag die Möglichkeit, unsere arbeitsrechtliche Beratung und Arbeitsrechtsschutz über unseren Fachanwalt für das spezielle kirchliche Recht in Anspruch zu nehmen.
Unbedingt reinhören!!!

Am 14.01.2022 um 18 Uhr auf Sendung- Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen im Gespräch in Oldenburg: Die Situation in Kitas sind ein wichtiges Thema, ebenso die Dienstgemeinschaft und natürlich Corona.
Hört uns im Radio „oeins“ (UKW 106,5) oder über den den Livestream auf http://www.kirchenradio-oldenburg.de !
NICHT VERPASSEN!
Wir wünschen Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr 2022
Fast 2000 Großbriefe mit Infos und Wandkalendern versandt
