VKM und Ver.di werfen den kirchlichen Arbeitgebern „Erpressung“ vor

Unabhängig voneinander, doch wortgleich, haben die Arbeitnehmerorganisationen in einem Abstand von 4 Stunden am 31.08.2009 Erklärungen in eigener Sache veröffentlicht. Darin enthalten ist folgende bemerkenswerte Passage: „Auf der gestrigen ADK Sitzung ging es nicht nur in der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern hoch her – wie im Tarifinfo berichtet, stellten die Arbeitgeber Bedingungen für die Tarifübernahme. Im richtigen Leben nennt man so etwas Erpressung.“ Im folgenden wird aber nicht die „Erpressung“ durch die Arbeitgeberseite erläutert oder gar darüber nachgedacht wie die Durchsetzungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerseite zukünftig verbessert werden können. Schade.

Statt dessen wird der MVV kritisiert, der auf einer Mitgliederversammlung am 17.09.2009 einen Beschluss über mögliche Einwendungen gegen die unter den oben dargestellten Umständen zustande gekommene DVO-Änderung herbeiführen will. Doch das entspricht der MVV-Satzung. Wieso die anderen ADK-Organisationen direkt nach der von ihnen benannten „Erpressung“ auf die Mitgliederbeteiligung verzichten konnten (sofortiger Einwendungsverzicht), bleibt unklar. Hier kommt der Wortlaut der Veröffentlichungen: InfoBrief_2009-4 und In_eigener_Sache_2009_08_31.

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