Komplettübernahme des TV-L und Überleitung des Sozialdienstes zum TVöD

Aktuelles ADK-Info: ADK-Info 3_2017

Es wird zeitnah in der Septembersitzung der ADK zur Komplettübernahme des Änderungstarifvertrages zum TV-L kommen. Grundsätzlich besteht jetzt auch zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite Einvernehmen darüber, dass auch die Beschäftigten des Sozialdienstes in den TVöD übergeleitet werden. Strittig ist nur noch der Zeitpunkt der Überleitung:

 

  • Die Arbeitnehmerseite fordert die rückwirkende Überleitung zum 01.01.2017.
  • Die Arbeitgeberseite will die Überleitung erst zum 01.01.2019.
  • Der Arbeitgeberschlichter Herr Dr. Abranowski schlägt gemeinsam mit dem Arbeitnehmerschlichter Herrn RA Baumann-Czichon die Überleitung zum 01.01.2018 vor.

Leider hat die Arbeitgeberseite den Schlichtungsvorschlag zunächst abgelehnt.

Jetzt wird von der Arbeitnehmerseite die zweite Stufe der Schlichtung eingeleitet. Dann geht es nur noch um den Zeitpunkt der Überleitung des Sozialdienstes zum TVöD.

Nachdem auch diese Hürde überwunden ist, steht die Forderung nach dem TVöD für Alle auf der Tagesordnung. Wenn schon von einer Dienstgemeinschaft gesprochen wird, sollte es nicht noch unterschiedliche Tarifwerke für verschiedene Berufsgruppen geben.

Wer das unterstützt, sollte Mitglied in der Kirchengewerkschaft Niedersachsen sein!

 

 

Eilmeldung: Tarifeinigung für die Beschäftigten der evangelischen Kirchen

TarifeinigungNur eine Woche nachdem 1.400 Beschäftigte eine äußerst beeindruckende Demonstration zur Synode durchführten, in der sie die ausstehende Tariferhöhung  von 2,3 % rückwirkend zum 01. März 2016 und die Bezahlung nach dem Kommunal-Tarif (TVöD) gefordert hatten, ist es in der Sizung der Arbeits- und Dienstrechlichen Kommission (ADK) zu einer Tarifeinigung gekommen.

Das Foto zeigt links Dr. Lehmann, Sprecher der Arbeitgeberseite und rechts den Sprecher der Arbeitnehmerseite Thomas Müller.

Dies sind die Eckpunkte der Einigung:

Rückwirkende Tariferhöhung für alle Kirchenbeschäftigten: Die Beschäftigten auch der Ev.-luth. Landeskirche erhalten die Tariferhöhung von 2,3 %, mindestens 75 € rückwirkend zum 01.03.2016. Die Nachzahlung für dann fünf Monate wird mit den Juli-Gehältern ausgezahlt.

Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzverssorgung (ZVK): Eine  hälftige Arbeitnehmerbeteiligung des vier Prozent übersteigenden Umlagesatzes (zurzeit 4,8 %) wird ab 01.01.2017 zur Stabilisierung der kirchlichen Betriebsrenten erhoben. Diese Regelung gilt bis zu einem eventuellen Umlagesatz von maximal 6 %.

Für den Erziehungsdienst erfolgt ab 01.01.2017 eine Bezahlung nach Kommunaltarif. Über eine Einbeziehung des Sozialdienstes wird in der nächsten ADK-Sitzung weiter verhandelt.

Noch keine Einigung konnte über den zukünftigen Leittarif für die kirchlichen Beschäftigten erreicht werden. Während die Arbeitnehmerseite den vollständigen Wechsel zum Kommunaltarif (TVöD) fordert, wollen die Arbeitgeber zurzeit noch beim TV-L bleiben.