Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst – wir sind zur Übernahme bereit!

Einigung in Potsdam: Am 28.03.2015 hätte symbolisch weißer Rauch über Potsdam aufsteigen können. In der vierten Verhandlungsrunde gab es ein Ergebnis in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder: „Danach werden die Tarifgehälter in zwei Schritten angehoben: rückwirkend zum 01.03.2015 steigen sie um 2,1 Prozent, zum 01.03.2016 erfolgt ein weiterer Anhebungsschritt um 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat. (…) Um die Leistung der Zusatzversorgung auch bei steigender Lebenserwartung zu sichern, werden die Beiträge zur Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) im Westen zum 01.07.2015 um 0,2 Prozent und in den beiden Folgejahren um jeweils 0,1 Prozent erhöht.“ (ver.di-Pressemitteilung vom 28.03.2015). Die ursprüngliche Forderung der Gewerkschaften war noch vor Beginn der Verhandlungsrunde eine Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens 150 EUR monatlich. Ob dieses Tarifergebnis so wirksam wird, hängt noch von einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaften ab!

Viele Fragen erreichen uns seitdem: Wann bekommen die kirchlichen Beschäftigten in Niedersachsen auch was von der Tarifsteigerung ab, wann übernimmt die ADK, an der die Kirchengewerkschaft Niedersachsen beteiligt ist, das Tarifergebnis? Gibt es nun erstmals auch eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der „ZVK-Altersvorsorge“?

Da für die kirchlichen Beschäftigten in der Dienstvertragsordnung (DVO) eine Anbindung an den TV-L beschlossen wurde, muss die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) möglichst zeitnah die Übernahme des Tarifergebnisses beschließen. Dies ist auch in der Geschäftsordnung der ADK zwischen den kirchlichen Arbeitgebern, der Kirchengewerkschaft Niedersachsen und den Verbänden kirchlicher Mitarbeiter (VkM) entsprechend vereinbart worden. Bereits am 16.04.2015 wird der Vorbereitungsausschuss der ADK einen Übernahmebeschluss vorbereiten. Eine ADK-Sitzung wird sich zeitnah anschließen.

Eure Kirchengewerkschaft Niedersachsen positioniert sich hier wie folgt: Die Tariferhöhungen 2015 und 2016 sollen jeweils zum 01.03. des Jahres wirksam werden. Im kirchlichen Dienst darf es weiterhin keine Eigenbeteiligung bei der Zusatzversorgung (ZVK) geben!

Ist bei der Übernahme der Verhandlungsergebnisse aus dem öffentlichen Dienst mit Schwierigkeiten zu rechnen? Ja, aber nur dann, wenn die Arbeitgeberseite versuchen sollte, auch für den kirchlichen Bereich einen Eigenanteil zur Zusatzversorgung einzuführen. Weil die Aufwendungen der kirchlichen Arbeitgeber für die ZVK noch weit unter den Belastungen des öffentlichen Dienstes liegen, jedoch für kirchliche MitarbeiterInnen weiterhin die Konfessionsbindung mit der damit verbundenen Kirchensteuer gilt und weil die ADK für diese Fragen gar nicht zuständig ist, verbietet sich ein Eigenanteil für die kirchlichen Beschäftigten. Wir gehen davon aus, dass es angesichts der guten finanziellen Lage der Kirchen auch nicht beabsichtigt ist, eine abgesenkte Entgelttabelle für die kirchlichen Beschäftigten einzuführen.

Hier macht es uns schon eher Sorge, dass der TV-L-Tarif auf Dauer zu schlecht ist, um ausreichend Fachkräfte insbesondere im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege für ein kirchliches Beschäftigungsverhältnis gewinnen zu können. Die Kirchenleitungen haben selbst schon erkannt, dass es angesichts der fortschreitenden Säkularisierung der Gesellschaft immer schwieriger sein wird, ausreichend Beschäftigte zu finden, die bereit sind, die erheblichen Loyalitätsanforderungen der Kirche in ihrem Arbeitsleben zu akzeptieren.

Wir finden es weiterhin wichtig, dass sich viele kirchliche MitarbeiterInnen in den Gewerkschaften organisieren. Dann wird es uns gemeinsam gelingen, mit dazu beizutragen, dass Kirche ein guter und attraktiver Arbeitgeber wird bzw. bleibt!

 

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7 Antworten zu Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst – wir sind zur Übernahme bereit!

  1. Hallo liebe Kollegin Anja,

    als Mitglied der Kirchengewerkschaft bekämest Du von uns selbstverständlich Unterstützung.

    Melde Dich einfach bei uns, z.B. über die Email-Adresse info@kg-nds.de oder telefonisch unter 0511 / 27024530. Wir legen dann nach Deinem Eintritt los!

  2. Anja sagt:

    Hallo,
    bei uns ist noch nicht mal die Tariferhöhung von 2014 angekommen. Gibt es eigentlich Fristen bis wann sowas umgesetzt werden muss?
    Herzliche Grüsse, Anja

  3. Iris sagt:

    Lieber Martin,
    vielen Dank einmal mehr für die rasche Antwort!
    Hatte es schon so vermutet…
    Da ich 37,75 Std arbeite, kommt es ja dann immerhin 2016 für mich fast hin mit den 75 Euro. 😉

    Herzliche Grüße,
    Iris

  4. Liebe Iris,

    die Mindesterhöhung von 75 EUR bezieht sich nur auf den zweiten Erhöhungschritt ab 01. März 2016. Und: Die volle Summe von 75 EUR Brutto gilt nur für Vollzeit-Arbeitsverhältnisse. Für Teilzeitkräfte sind die 75 EUR also nur anteilig drin, z.B. bei Halbtagskräften eben 37,50 EUR Mindesterhöhung des Bruttogehalts!

    Kollegiale Grüße!

  5. Iris sagt:

    Hallo!
    Beziehen sich die 75 Euro Mindesterhöhung jeweils auf beide Schritte oder nur auf die zweite Erhöhung um 2,3%?

    Vielen Dank!

    Iris

  6. Liebe(r) Aleksandr,
    vielen Dank für die gute Frage!
    Natürlich fordern wir die Gleichstellung der kirchlichen Beschäftigten an die Regelungen des TV-L, die für den öffentlichen Dienst gelten. Allerdings lehnt die Arbeitgeberseite diese Forderung derzeit ab. Als Grund führt sie an, dass die einheitliche 38,5-Stunden-Woche bei uns – anders als im öffentlichen Dienst – Bestand hat. Wir arbeiten im Schnitt weniger und bekommen weniger „Weihnachtsgeld“.
    Unter dem Arbeitstitel „Die Kirche als guter und attraktiver Arbeitgeber“ versuchen wir, mit der Arbeitgeberseite mehr Gemeinsamkeiten zu entwickeln: In Zeiten eines immer knapper werdenden Arbeitsmarkts muss die Kirche mehr dafür tun, gute MitarbeiterInnen zu finden. Die Loyalitätspflichten, die kirchliche Beschäftigte zu erfüllen haben, müssen auch entlohnt werden, damit der beste und qualifizierte Nachwuchs auch in unseren Einrichtungen und Verwaltungsstellen landet. Natürlich gilt das auch für alle bereits bei der Kirche beschäftigten KollegInnen, deren zusätzlicher Einsatz für die Kirche bisher nicht finanziell gewürdigt wird!
    Wenn noch mehr kirchliche Beschäftigte in die Kirchengewerkschaft Niedersachsen eintreten, können wir den Forderungen sicherlich auch noch mehr Nachdruck verleihen. Wir bitten also alle, denen an der Jahressonderzahlung gelegen ist, ein Beitrittsformular auszudrucken und an uns abzuschicken!

  7. Aleksandr sagt:

    Wird die Kirchengewerkschaft auch eine Anpassung der Jahressonderzahlung an den TV-L fordern?