Postkarte gegen Schlechterstellung beim Arbeitgeberwechsel

postkarte-kirchen-neu1Da es in der Arbeits- und Dienstrechlichen Kommission keinerlei Bewegung beim Thema Innerkirchlicher Arbeitgeberwechsel gibt, legt die Arbeitnehmerseite einen drauf: Alle Beschäftigten sind aufgefordert, ihre Meinung hierzu an die Kirchenleitungen zu schicken.

Zum Hintergrund:
Der Tarifvertrag der Länder TV-L sieht vor, dass bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei Aufnahme einer anderen Tätigkeit beim selben Arbeitgeber der Beschäftigte in die Entgeltstufe 2 zurückfällt.  Gerade schon länger Beschäftigte werden sich dann sehr genau überlegen, ob sie sich auf eine andere Stelle bewerben. Dies ist ein Fehler im System, weil diejenigen „bestraft“ werden, die sich weiter entwickeln wollen. Es muss im Interesse des Arbeitgebers sein, dass Beschäftigte nicht an ihren Arbeitsplätzen kleben, sondern auch noch neue Herausforderungen annehmen.

Bei der Umstellung der kirchlich Beschäftigten auf den  TV-L ist in der Dienstvertragsordnung nicht klar geregelt worden, dass bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der eigenen Landeskirche bzw. der Konföderation keine  Verschlechterungen für die Beschäftigten entstehen.  Ein entsprechender Antrag der Arbeitnehmerseite, dieses zu korrigieren, ist abgelehnt worden. Wir berichteten im Info 1/2009 darüber.

Hier muss es Bewegung geben.  Wenn die Arbeitgeberseite nicht zu überzeugen ist, müssen wir und auch unsere direkten Arbeitgeber vor Ort aktiv werden, denn die wollen ja zukünftig nicht nur Berufsanfänger einstellen ….

Hier ist die Postkarte zu sehen:

Postkarte-Kirchen

Es werden auch Exemplare an die Einrichtungen versandt.

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