Inzwischen haben fast alle einwendungsberechtigten Stellen (Landeskirchen, Konföderation, Ver.di und VKM) vorzeitig den Einwendungsverzicht erklärt. Nur der MVV prüft immer noch, konsultiert die Mitarbeitervertretungen und beteiligt seine Mitglieder.
Von der MAV Leine-Solling erhielten wir einen wichtigen Hinweis: Sie fragt seit dem 03.09.2009 die ADK-Organisationen an, wo eigentlich die Tariferhöhung für Beschäftigte mit individuellen Zwischenstufen geregelt ist ? Ja, wo ist sie denn geregelt? Fehlanzeige!
In § 6 Abs. 4 Satz 4 ARR-Ü-Konf ist nur die individuelle Endstufe geregelt: „Die individuelle Endstufe verändert sich um den selben Vomhundertsatz beziehungsweise in dem selben Umfang wie die höchste Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe.“ Eine entsprechende Regelung für die individuellen Zwischenstufen fehlt leider.
Wie konnte es zu dieser Regelungslücke kommen? Bei der Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L fanden sich natugemäß keine Regelungen zu den individuellen Zwischenstufen, weil es diese im Öffentlichen Dienst schon längst nicht mehr gibt. Die Zwischenstufen hatten nur zwei Jahre Bestand. Da im kirchlichen Bereich diese Zwischenstufen noch existieren, hätte hier eine gesonderte Regelung erfolgen müssen.
So sah seinerzeit die Regelung des TV-Ü aus: Individuelle Zwischenstufe
Welche Rechtsfolgen könnte diese fehlende Regelung haben? Wenn die Landeskirchen nicht verbindlich erklären, dass Sie die Tariferhöhung für alle Beschäftigten zahlen, könnte sich der Anspruch nur für die seit dem 01.01.2009 eingestellten Beschäftigten und für die in der individuellen Endstufe befindlichen Beschäftigten sicher ergeben. Dies wäre zwar gegen den Geist der Verhandlungen, doch beim innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel haben wir alle bittere Erfahrungen machen müssen. Die massiven Verschlechterungen hatte nie jemand vereinbaren wollen.
Die vom Gestzgeber vorgesehene einmonatige Einwendungszeit soll ja der sorgfältigen Prüfung des vereinbarten Textes dienen, um handwerkliche Fehler zu vermeiden. Übrigens: Es gehen keine Gehaltsansprüche verloren, wenn die Tariferhöhung erst zum Oktober 2009 nachgezahlt wird. Die MVV-Miglieder wollen beteiligt werden und sie werden auch beteiligt!