Am 03. Februar haben die Kirchengewerkschaft Niedersachsen und die AG VKM gemeinsam beantragt Wechsel für TVöD-SuE, dass die Dienstvertragsordnung dahingehend verändert wird, dass rückwirkend zum 30.09.2015 für die Beschäftigten im Sozial- und Erzeihungsdienst (Kitas, Beratungsstellen, Sozialarbeit) der Kommunal-Tarif (TVöD SuE) gelten soll. Auch die Arbeitgeber sehen durchaus, dass es auf Dauer nicht mehr möglich ist, mit dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) genügend Fachpersonal halten und gewinnen zu können. So verdient eine Erzieherin oder eine Sozialarbeiterin im Kommunalbereich in der Endstufe fast 400 € pro Monat mehr; bei Leitungskräften ist der Unterschied noch größer.
Doch auch die anderen Berufsgruppen würden bei einem Wechsel zu TVöD profitieren. Deshalb soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, in einem zweiten Schritt den TVöD für alle Beschäftigten in Kraft zu setzen. Alles andere wäre auch ungerecht!