Alle unsere Mitglieder genießen seit dem 1. Januar 2012 beruflichen Rechtsschutz. Dieser Rechtsschutz reicht von der Beratung durch ein erfahrenes Vorstandsmitglied über die vermittelnde Teilnahme an Dienstbesprechungen/Konfliktgesprächen bis hin zu anwaltlicher Vertretung in einem Arbeitsgerichtsverfahren. In allen Instanzen.
Wir bieten damit punktgenauen Rechtsschutz nach Maß. Eine für unser Mitglied günstige Lösung ist das Ziel – und wurde bislang in allen Fällen erreicht. Unser Berufsrechtsschutz ist ein weiterer Grund, in die Kirchengewerkschaft einzutreten, denn: Unverhofft kommt oft.
Ob es Ärger mit dem Vorgesetzten gibt, eine Abmahnung droht oder gar die Kündigung zur Debatte steht: durch unseren Rechtsschutz wird unseren Mitgliedern individuell geholfen. Neben unserer großer Erfahrung im kirchlichen Arbeitsrecht haben wir noch ein weiteres Argument auf unserer Seite: Bei uns gibt es keine Selbstbeteiligung des Mitglieds, der Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten!
Die Rechtsschutzordnung_Kirchengewerkschaft-Niedersachsen leicht gemacht:
Was tun im Falle eines Falles?
Drei Dinge:
1. Melde Dich bei Deiner Kirchengewerkschaft, telefonisch
0176 55913376
oder per Email: info@kg-nds.de
2. Schildere Deine Frage, das Problem oder Deinen Streitfall
3. Lass Dich von der Kirchengewerkschaft an den Rechtsschutz vermitteln.
Fertig! Um den Rest kümmern wir uns!