Das Landeskirchenamt Hannovers hat sich am 26.01.2010 erneut zur Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung zur Stufenzuordnung geäußert. Wie von Hilmar Ernst im Interview mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernhard Baumann-Czichon schon vermutet, will das Landeskirchenamt das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretungen erst dann akzeptieren, wenn es in zweiter Instanz vom Kirchengerichtshof bestätigt wird: Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung. Das ist das reine Arbeitgeberinteresse!
Die Mitarbeitervertretungen sollten im Interesse der Beschäftigten ab sofort auf die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte der MAV zu Stufenzuordnung beharren. Arbeitsrechtliche Sicherheit können Mitarbeitervertretungen durch die Teilnahme der Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema gewinnen. Jeder Mitarbeitervertreter hat einen Rechtsanspruch auf Fortbildung von vier Wochen während einer Amtszeit. Dieses Recht wird bisher leider oft noch nicht ausgeschöpft.
In den Fortbildungsveranstaltungen am 16.02.10 in Hannover, am 17.02.10 in Oldenburg und am 18.02.10 in Osnabrück werden die TeilnehmerInnen durch einen Juristen der Arbeitnehmerseite fit für die anstehende Auseinandersetzung gemacht!