Neue Satzung der Kirchengewerkschaft Niedersachsen

KirchengewerkschaftNds_kleinAuf der Mitgliederversammlung der Kirchengewerkschaft Niedersachsen am 07.11.13 wurde eine neue Satzung beschlossen. Sie unterscheidet sich nur in zwei kleinen Punkten von der Vorlage, die der Vorstand erarbeitet und an alle Mitglieder verschickt hatte. Wir stellen hiermit unseren Mitgliedern – und zukünftigen Mitgliedern – die beschlossene Fassung zur Verfügung!

Satzung der Kirchengewerkschaft Niedersachsen

§ 1 Name und Sitz
1. Die Gewerkschaft führt den Namen: Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V. in der Rechtsnachfolge des „Mitarbeitervertretungsverband im Bereich der Konföderation Ev. Kirchen in Niedersachsen e.V.“
2. Sie hat ihren Sitz in Hannover und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.
3. Sie ist eine Gewerkschaft gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Zweck und Aufgabe
1. Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen (hier: KG-Nds) bezweckt den Zusammenschluss der im kirchlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Ziel, ihre arbeitsrechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und ..weiterlesen >>

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