Musteranträge für Höhergruppierung

Kita-Info Sommer 2013In unserer aktuellen Kita-Info Sommer 2013 haben wir bereits darauf hingewiesen: Noch immer haben viele ErzieherInnen keine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 beantragt. Einige KollegInnen scheinen das vergessen zu haben. Teilweise beantragen sie nichts, weil man ihnen gesagt hat, dass sie als „Zweitkräfte“ hierauf keinen Anspruch hätten.

Das niedersächsische Kita-Gesetz geht aber zu Recht von der Regelbeschäftigung von zwei ErzieherInnen pro Kita-Gruppe aus. Wir empfehlen deshalb allen ErzieherInnen ohne Ausnahme, einen Höhergruppierungsantrag in die EG 8 zu stellen. Im Endgehalt ist der Unterschied zwischen EG 6 und EG 8 deutlich über 200 EUR pro Monat – das sind knapp 3.000 EUR brutto pro Jahr! Darauf sollte niemand verzichten.

KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen sind oft noch in der EG 5 eingruppiert; sie haben aber seit dem 01.01.2012 einen Anspruch auf Bezahlung nach EG 6. Das macht im Endgehalt auch mehr als 100 EUR pro Monat aus.

Antragsfrist-Ende bei allen kirchlich Beschäftigten ist schon am 31.08.2013!!!

Wir lernen Nichtmitglieder gerne kennen – und sie bekommen von uns eine kostenlose Beratung bei konkreten Fragen. Unsere Mitglieder (Aufnahmeantrag_Kirchengewerkschaft) profitieren hingegen von allen Gewerkschaftsleistungen, inklusive Arbeitsrechtsschutz. Unseren KirchengewerkschafterInnen helfen wir bei der Erstellung der Anträge und klären auch alles direkt mit den Arbeitgebern!

ErzieherInnen: Musterantrag Höhergruppierung ErzieherInnen
KinderpflegerInnen: Musterantrag Höhergruppierung KinderpflegerInnen

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