Das Kollegium des Landeskirchenamtes Hannover hat für die Kirchenbeamten die Übernahme der Tariferhöhungen des TV-L Abschlusses wie beim Land Niedersachsen umgesetzt. Auf Konföderationsebene soll dies auch für die Pastorinnen und Pastoren in Niedersachsen beschlossen werden.
Grundlage des Beschlusses ist die Regelung für die Landesbeamten: Mit den Bezügen für den Abrechnungsmonat Juni 2009 werden rückwirkend ab dem 01.03.2009 die Besoldungs- und Versorgungsbezüge wie folgt erhöht:
– die Grundgehaltssätze um 20 Euro und anschließend um 3,0 von Hundert;
– der Familienzuschlag sowie einige Zulagen um 3,0 von Hundert. Im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung wird diese Erhöhung unter dem Vorbehalt der Rückforderung vorgenommen.