Tariferhöhung auch für die individuellen Zwischenstufen!

Auf Hinweis des MVV hat das Mitarbeiterbüro des Landeskirchenamtes Hannover in einem dreiseitigen Rundschreiben eingeräumt, dass für die individuellen Zwischenstufen keine Regelung getroffen wurde. Jetzt sollen die betroffenen Beschäftigten im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes an der Tariferhöhung beteiligt werden. Das ist gut so und wir sind stolz darauf, hier von einer der drei beteiligten Kirchen eine (vorläufige) Klarstellung im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht zu haben. Es lohnt doch genauer zu prüfen, auch ob das Mitarbeiterbüro überhaupt rechtsverbindliche Erklärungen für die Landeskirche abgeben darf!

Das  Mitarbeiterbüro des Landeskirchenamtes verkennt, dass in der Zeit in der es im TV-L Bereich Beschäftigte in den individuellen Zwischenstufen gab (bis 2008), eine eindeutige Regelung getroffen wurde. Beweis:  Individuelle Zwischenstufe

Hier kommt das Rundschreiben in voller Länge: Rundschreiben des Mitarbeiterbueros des LKA Hannover. Verpflichtungserklärungen der Landeskirchen Oldenburg und Braunschweig stehen noch aus!

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