Bereits am 06.11.2007 hatte der MVV in einer Eingabe an den Kirchensenat die Abberufung von Herrn Oberlandeskirchenrat Jürgen Drechsler als Datenschützer gefordert. Die Begründung war die fehlende Unabhängigkeit des Amtsinhabers, der als Mitglied des Kollegium an Entscheidungen mitwirkte, die er gleichzeitig datenschutzrechtlich überwachen sollte. Auch in den Erläuterungen zu § 18 des Datenschutzgesetzes-EKD (DSG-EKD) wird die Unabhängigkeit des Datenschützers vorausgesetzt.
Für den Kirchensenat hatte der damalige Präsident des Landeskirchenamtes Herr Dr. Eckart von Vietinghoff geantwortet und dabei die Behauptung aufgestellt, dass kein Interessenskonflikt vorliege.
Mit einer erneuten Eingabe hat der MVV jetzt mit Schreiben an die Vorsitzende des Kirchensenats, Frau Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann, das Thema aktuell aufgegriffen und darum gebeten, bei den anstehenden Organisationsänderungen im Landeskirchenamt dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig Exekutiv-Entscheidungen im LKA und der Datenschutz unabhängig voneinander wahrgenommen werden. Hintergrund der erneuten Initiative ist die Sorge zahlreicher Beschäftigter und Mitarbeitervertretungen angesicht der zunehmenden Sammlung personenbezogener Daten und deren Weiterverwendung.