Viele werden sich noch wehmütig erinnern – bei der Einstellung wurde Beschäftigten im Bereich der Landeskirche Hannovers versprochen, dass sie bei Renteneintritt eine Gesamtversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten würden. Dieses Versprechen auf ein Alter ohne finanzielle Sorgen wurde vor zehn Jahren zurück genommen. An die Stelle der früheren Gesamtversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen trat eine Berechnung für die Zusatzrente nach sogenannten Entgeltpunkten. Im Ergebnis bedeutete dies schon eine erhebliche Verschlechterung. Das ganze Verfahren fand in voller Verantwortung der Landeskirche Hannover statt; die Arbeitnehmerseite war in keiner Weise beteiligt.
Jetzt soll es noch schlimmer kommen: Auf der November-Synode 2013 diskutierte die Synode der Landeskirche Hannovers darüber, wie eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden auf dem Verhandlungsweg erreicht werden könne. Angestrebt wird eine Eigenbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von 1 % des Bruttogehalts. Es wurde auch nicht mit Drohungen gespart: “Falls eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden bis Ende des Jahres 2015 nicht auf dem Verhandlungswege erreichbar sei, solle der Ausstieg aus der Zusatzversorgung erfolgen.”
Es wird also öffentlich angekündigt, die Zusatzversorgung vollständig zu beenden, wenn man sich nicht einigen kann. Abgesehen davon, dass bereits erworbene Ansprüche nicht einfach enteignet … weiterlesen »