In Bezug auf die Ephoralsekretärinnen wurde von der ADK-Arbeitnehmerseite in unserem Info direkt im Anschluss an die ADK-Sitzung mitgeteilt, dass diese bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zukünftig eine Verbesserung ihrer Eingruppierung erreichen können. Sie sollten von bisher EG 7 in die EG 8 kommen können. Richtig ist, dass sich diese Kolleginnen von bisher EG 6 nach EG 7 verbessern können. Auch das ist natürlich eine Verbesserung!
Hier findet ihr die korrigierte Fassung des ADK-Info 2-2014