In der Ev.luth. Landeskirche Würtemberg wurde der Tarifvertrag für den Erziehungsdienst übernommen. Die dortigen Kita-Beschäftigen werden die gleichen Gehälter erhalten, wie sie die kommunalen Beschäftigten beziehen. Die Leiterinnen werden zwar noch nach der Anzahl der Kinder eingruppiert, doch wird der günstigere Stichtag 1. März gewertet (in unseren Kitas wird die Zeit vom 01.10 bis 31.12. berücksichtigt). Unterschreitung der jeweiligen Mindestzahl (40, 70, 100, 130, 180 Plätze) von nicht mehr als 5 v. H. führt nicht zur Herabgruppierung. Auch für die niedersächsischen evangelischen Kitas brauchen wir kircheneigene Regelungen. So darf es nicht dabei bleiben, dass unsere Kita-Leitungen abhängig von der Kinderzahl eingruppiert werden. Der MVV wird hier in der ADK initiativ werden und bittet um Unterstützung aus den Einrichtungen, den Mitarbeitervertretungen und den Verwaltungen.
Kircheneigene Regelungen für den Erziehungsdienst
Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.