In der letzten Sitzung der ADK am 26. Januar hatte die Arbeitnehmerseite beantragt, dass bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, keine Nachteile entstehen dürfen. Es gab jedoch erneut keine Bewegung bei den Arbeitgebern: sie halten daran fest, dass bei einem Wechesel in die Nachbarkirchengemeinde eine erhebliche Verschlechterung der Vergütung eintreten soll.
Alle Argumente liefen ins Leere, insbesondere auch dieses, dass niemand ein Interesse daran haben kann, dass es auf den Stellen innerhalb der Landeskirche keine Bewegung mehr gibt .
Hier die gemeinsame Erklärung der Arbeitnehmerseite: