Weil in der ADK-Sitzung vom März 2010 der Antrag des Arbeitnehmerbündnisses auf einen unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel von der Arbeitgeberseite ohne Begründung abgelehnt wurde, hat der MVV-Vorstand Einwendungen gegen diesen Beschluss eingelegt. Daraufhin muss die ADK erneut über den Arbeitnehmerantrag verhandeln.
Aus Sicht des MVV-K darf die Solidarität der Dienstgemeinschaft nicht an der Kirchengemeindegrenze enden, sondern muss sich auf den gesamten kirchlichen Bereich, mindestens auf den Geltungsbereich der DVO erstrecken. Notfalls soll durch die Anrufung der Schlichtung nach einem akzeptablen Kompromiss gesucht werden: Einwendungen gegen den ADK-Beschluss vom 01.03.10