Das alte System, Eingruppierung nach BAT und anschließende Überleitung in die Entgeltgruppen des TV-L, hat ein Ende. Es gibt eine Entgeltordnung zum TV-L und einen Anhang zur DVO mit den ergänzenden kircheneigenen Tätigkeitsmerkmalen.
Die neue Entgeltordnung ist rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Dennoch werden die Eingruppierungen der neuen Entgeltordnung erst für neue Verträge ab 01.06.2012 wirksam. Für Mitarbeitende, die ab 01.06.2012 neu eingestellt werden, gibt es also keine Wahl: Ihre Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Für Beschäftigte, die über den 31.05.2012 hinaus beschäftigt sind, gilt die neue Entgeltordnung automatisch. Allerdings werden ihre Eingruppierungen nicht überprüft, sondern bleiben zunächst bestehen. Eine Überprüfung der Eingruppierung findet nur auf Antrag des Mitarbeitenden statt.
Es ist den Kirchenkreisämtern nicht gestattet, die Beschäftigten zu beraten, ob eine Antragstellung auf Höhergruppierung sinnvoll ist: Es gibt nämlich auch Fallgestaltungen, die zu einer Verschlechterung führen können. Die Kirchengewerkschaft MVV empfiehlt deshalb ein zweistufiges Verfahren. Zuerst wird ein Auskunftsersuchen gestellt. Hierdurch wird geklärt, ob noch Möglichkeiten zu einer verbesserten Bezahlung bestehen. Das Formblatt findet Ihr hier: Formblatt_Auskunftsersuchen_Entgeltordnung
Falls die Auskunft das hergibt, sollte nach Beratung durch Eure MAV – oder in strittigen Fällen auch durch die Kirchengewerkschaft – ein Antrag auf Höhergruppierung auf den Weg gebracht werden. Kein Handlungsbedarf besteht in der Regel bei langjährig Beschäftigten, die ihren Bewährungsaufstieg und eine evtl. Zulage bereits erhalten haben.
Aber Achtung: Für alle ErzieherInnen, die noch nicht in der EG 8, für alle KinderpflegerInnen, die nicht mindestens in der EG 6, für alle PfarramtssekretärInnen, die nicht mindestens in der EG 5, für alle KüsterInnen, die noch nicht mindestens in der EG 4 und für alle Hausmeister mit Facharbeiterausbildung, die nicht in der EG 5 eingruppiert sind, besteht dringender Beratungs- und Handlungsbedarf!
Wir hoffen, dass Ihr von unserem Service profitieren könnt und freuen uns auf weitere Mitglieder in der Kirchengewerkschaft MVV. Hier findet Ihr einen Aufnahmeantrag: Aufnahmeantrag_2012