Am 17.04.2018 kam es nach intensiven Warnstreiks zu einem Abschluss für die Beschäftigten des Kommunal- und Bundesdienstes. Von den Verbesserungen des TVöD profitieren im kirchlichen Bereich die Kita-Beschäftigten und ab 2019 auch die Beschäftigten des Sozialdienstes. Der Abschluss ist nach Aussage des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske sehr komplex. Hier könnt Ihr ein Interview mit Frank Bsirske freischalten oder Euch mithilfe des
ver.di-Flugblatts informieren.
Gut zusammengefasst hat die GEW das Tarifergebnis
- Insgesamt 7,5 Prozent bei 30 Monaten Vertragslaufzeit.
- Mindestens 7,3 Prozent mehr für den Sozial- und Erziehungsdienst.
- Bis zu 12 Prozent mehr für Einsteigerinnen und Einsteiger (Stufe 1 aller Entgeltgruppen).
- Deutliche Steigerung für die Entgeltgruppen EG 9 bis EG 13.
- Rückwirkend zum 1. März 2018: Im Schnitt 3,19 Prozent mehr.
- Ab 1. April 2019: Im Schnitt 3,09 Prozent mehr.
- Ab 1. März 2020: Im Schnitt 1,06 Prozent mehr.
- Zusätzlich gibt es zum 1. März 2018 für die Entgeltgruppen E 1 bis E 6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,- Euro.
- Angleichung der Jahressonderzahlung Ost in vier Schritten.
- Zusage für Verhandlungen zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte.
(Quelle: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/tarifabschluss-im-schnitt-rund-75-prozent-fuer-die-beschaeftigten/)
Die GEW hat bereits die neuen Tabellen veröffentlicht und auch Fragen und Antworten zum Tarifabschluss freigeschaltet. Hier kommt Ihr zu den neuen Tabellen und Erläuterungen der GEW.
Die Kirchengewerkschaft Niedersachen geht davon aus, dass in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) zeitnah die vollständige Übernahme dieses Tarifabschlusses für den betroffenen Bereich beschlossen wird. Für die weiterhin nach TV-L vergüteten Beschäftigten ist zum Jahresbeginn eine Tariferhöhung von 2,35% und die Einführung der Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen 9-15 inkraft getreten.
Aus Sicht der Kirchengewerkschaft Niedersachsen muss eine Einbeziehung aller Beschäftigten in den TVöD erfolgen, da die bisherige Anwendung des TV-L, des TVöD und der Dienstvertragsordnung nur sehr schwer durchschaubar geworden ist und vor allem auch den Kolleginnen und Kollegen in den Personalabteilungen sowie den Mitarbeitervertretungen unnötige Mehrarbeit aufbürdet.