In den meisten evangelischen Kitas in Niedersachsen werden die Zweitkräfte tarifgemäß bezahlt. Es wird anerkannt, dass sowohl im Erst- und Zweitkraftbereich qualifizierte „pädagogisch-erzieherische“ Arbeit geleistet wird. Somit sind die Zweitkrafterzieherinnen, sofern sie noch einen Bewährungsaufstieg durchlaufen haben, in der EG 8 eingruppiert. Dies gilt auch für Kinderpflegerinnen, die über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen (siehe auch Ausführungen unter Berufsgruppen).
Es gibt aber auch eine erhebliche Anzahl von Kolleginnen und Kollegen im Zweitkraftbereich, die mit einem üblen Trick um ihre tarifliche Bezahlung gebracht werden. Dort wird behauptet und sogar in Dienstanweisungen festgeschrieben, dass die Zweitkräfte die Erstkräfte lediglich durch „fürsorgerisch-bewahrende“ Tätigkeit unterstützten. In den Konzeptionen der Einrichtungen findet sich hierzu kein Wort. Dort wird nicht davon gesprochen, dass die Kinder oft nur fürsorgerisch aufgewahrt werden, nein es wird behauptet, dass hier nach niedersächsischem Bildungsplan und ganzheitlichem christlichem Menschenbild gearbeitet werde. Eines kann aber nur stimmen: Entweder wird qualifiziert gearbeitet oder lediglich fürsorgerisch bewahrend! Betroffenen kirchliche Kolleginnen werden gebeten, sich vertraulich an den MVV zu wenden, damit wir gemeinsam beraten können, was getan werden kann. Auch die Kita-Leitungen und die Mitarbeitervertretungen können sich für die Durchsetzung der tariflichen Bezahlung stark machen. Eine MAV kann sogar durch die Schiedsstelle im Rahmen der Mitbestimmung zur Eingruppierung überprüfen lassen, ob überwiegend pädagogisch-erzieherisch gearbeitet wird. Wenn sie darauf verzichtet, dies zu überprüfen, ist die Welt nicht wirklich in Ordnung! W.M.