Reformierte Kirche

(Eigene Darstelllung der Landeskirche:) Zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören nahezu 200 000 Gemeindeglieder in 142 Kirchengemeinden. Die Gemeinden sind in den verschiedenen Regionen der Kirche in elf Synodalverbände gegliedert; vornehmlich in Ostfriesland, dem Emsland, im Landkreis Grafschaft Bentheim sowie im östlichen Niedersachsen und in Bayern.Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine der 24 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Mit den vier lutherischen Kirchen in Niedersachsen hat sich die Evangelisch-reformierte Kirche zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben in der „Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen“ zusammengeschlossen.

Die Evangelisch-reformierte Kirche wird von der Gesamtsynode geleitet. Ihr gehören 57 Abgeordnete aus den elf Synodalverbänden der Kirche an. Der Präses der Gesamtsynode leitet das Gremium.

Das Moderamen ist die ständige Vertretung der Gesamtsynode.
Sieben Mitglieder des Moderamens werden von der Gesamtsynode für eine sechsjährige Legislaturperiode gewählt. Zwei Mitglieder – der Landessuperintendent und der Präsident – gehören der Gesamtsynode und dem Moderamen von Amts wegen an.

Die Evangelisch-reformierte Kirche versteht sich als evangelische Gemeindekirche mit presbyterial-synodaler Struktur. Das heißt: Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern. Auch die Pastorinnen und Pastoren werden in freier Wahl von den Gemeindegliedern bestimmt.

Tradition und Selbstverständnis der reformierten (d.h. erneuerten) Kirche gehen auf die Reformation im 16. Jahrhundert zurück. Maßgeblich beteiligt an der Ausformung von Lehre und Bekenntnis der reformierten Kirchen waren Ulrich Zwingli (1484 – 1531) – der Reformator Zürichs – und Johannes Calvin (1509 – 1564) – der Reformator Genfs.
Weitere Informationen siehe unter: www.reformiert.de.

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