Finanzlage der Konföderationskirchen

Die Finanzlage der Kirchen verschlechtert sich insbesondere durch die demografischen Entwicklungen (es gibt immer weniger Mitglieder im aktiven Berufsleben) und durch sinkenden Anteil von Kirchenmitgliedern in der Bevölkerung. Hierdurch werden „Schrumpfungsprozesse“ notwendig, da die bisherigen Aufgaben und die filigrane Struktur nicht mehr im vollen Umfang finazierbar ist. Dabei sollte man wissen, dass die Kirchensteuer nur eine (nicht unerhebliche) Einnahmequelle ist. Der größere Anteil der Finanzierung der kirchlichen und diakonischen Aufgaben geschieht aus Steuermitteln des Staates, aus Einnahmen aus der Kranken- und Pflegeversicherung. Gerade weil dies so ist, kann es den Kirchenleitungen nicht erlaubt werden, die Bezahlung der 35.000 Beschäftigten der Konföderationskirchen unter den Standard des öffentlichen Dienstes zu drücken.

Es gibt keinen theologischen Grund dafür, an der selbständigen Struktur der fünf evangelischen Landeskirchen festzuhalten. 60 Jahre nach Gründung des Landes Niedersachsen sollte auch die evangelische Kirche von Niedersachsen angestebt werden! Die bisherige Struktur ist auf die Länder zurückzuführen, wie sie nach dem Wiener Kongress von 1819 gebildet wurden. (veröffentlicht 2006)

Zu den einzelnen Kirchen geht es hier:

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