Erneute VKM-Dominanz in der nächsten ADK?

In einem Rundschreiben an die Mitarbeitervertretungen (ohne Datum) macht sich der VkM-Hannover Gedanken, wie wohl die nächste ADK zusammengesetzt sein wird, wenn die ver.di-Kräfte sich endgültig nicht mehr beteiligen: VKM will sechs von neun ADK-Sitzen haben.

Der VkM führt richtig aus, dass die Sitze in der ADK nach den Mitgliederzahlen dann nur noch zwischen VkM und MVV aufgeteilt werden. Während der MVV aus seinen Mitgliederzahlen nie Geheimnisse gemacht hat (bald 1100 Mitglieder), hielt sich der VKM in dieser Angelegenheit bisher taktisch bedeckt. Doch nun schreibt er: „Ohne ver.di könnte sich eine Sitzverteilung von sechs (Arbeitsgemeinschaft der VkM in Niedersachsen) zu drei (MVV-K) ergeben.“ Angenommen, die Kräfteverhältnisse werden vom VkM richtig einschätzt (es dürfen natürlich nur Beschäftigte im kirchlichen Dienst gezählt werden und nicht etwa Rentner und Pensionäre) und es würde wirklich zu einer Verteilung der neuen Arbeitnehmersitze in der ADK im Verhältnis von drei MVV-Sitzen zu sechs VkM-Sitzen kommen, hätte der VkM eine absolute Zwei-Drittel-Mehrheit und damit das alleinige Sagen dort. Im Mitarbeitergesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist im § 21 Abs. 5, Satz 3 und 4 ausgeführt: „Die Vertreter der Mitarbeiter geben ihre Stimmen einheitlich durch einen Sprecher ab. Der Sprecher der Mitarbeiter wird zur Abgabe der Stimmen durch einen Beschluss der Mitarbeitervertreter ermächtigt, der zuvor mit mindestens 2/3 der gesetzlichen Zahl der Vertreter der Mitarbeiter außerhalb der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission gefasst wird.“

Davon träumen die Arbeitgeber, dass sie wieder eine Rückkehr zur „guten alten VkM-Dominanz“ auf der Arbeitnehmerseite erleben dürfen. Diese Vision wird aber vielen Mitarbeitervertretern und kirchlichen Beschäftigten keineswegs gefallen. Auch die demnächst nicht mehr direkt in der ADK vertretenen Mitglieder der Gewerkschaft ver.di werden diese mögliche Entwicklung nicht wirklich als positiv erleben können. Vielleicht sollten sie jetzt über eine Doppelmitgliedschaft auch im MVV nachdenken.

Durch Stärkung des MVV kann gesichert werden, dass die Arbeitnehmerseite in der ADK weiter konstruktiv zusammen arbeitet und dass es nicht wieder zu unliebsamen Überraschungen durch die ADK kommt.

Bei uns müssen alle wesentlichen tariflichen Entscheidungen auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wir freuen uns über jedes Mitglied, das hilft, diesen basisorientierten Kurs des MVV in der nächsten ADK zu gewährleisten. Dafür brauchen wir mindestens vier Sitze des MVV in der ADK, besser fünf, um dann nicht mehr überstimmt werden zu können.

So würde ein positiver Einigungszwang für VkM und MVV entstehen. Das sind doch gute Gründe, weitere Kolleginnen und Kollegen zum Mitmachen beim MVV zu motivieren – jetzt! Aufnahmeantrag. Was meint ihr dazu? Meinungsäußerungen sind immer im Gästebuch oder per Mail unter  info@mvv-k.de möglich.

Euer Werner Massow, MVV-Vorsitzender

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