Mitgliederbeteiligung kann noch in allen Arbeitnehmerorganisationen erfolgen!
Der MVV berichtete am 26.08.2009 über die Ergebnisse der ADK-Sitzung und über die Einwendungsverzichte der Landeskirchen, von ver.di und dem VKM. Rechtlich gesehen handelte es sich aber nur um verbale Absichtserklärungen.
Ein schriftlicher und damit rechtlich verbindlicher Einwendungsverzicht kann nach § 26 Abs. 4 Mitarbeitergesetz erst erfolgen, wenn die ADK-Beschlüsse den einwendungsberechtigten Stellen zugegangen sind. Da aber die Konföderation die Schriftstücke erst am 01.09.2009 in den Postversand gegeben hat, könnten noch alle Arbeitnehmerorganisationen ihre Mitglieder beteiligen und die Ergebnisse vom 26.08.2009 durch diese bewerten lassen. Der MVV wird dies in seiner Mitgliederversammlung am 17.09.2009 in Hannover tun; ver.di hat für den 14.09.2009 zur Fachkommissionssitzung Kirchen nach Bremen eingeladen; wie und ob der VKM seine Mitglieder an der Entscheidung beteiligen will, ist unbekannt.