Einladung zur Dialogveranstaltung am 16.10.2014 in Oldenburg

baumann-czichon_2007Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen ist und bleibt vorerst die einzige Organisation von und für MitarbeiterInnen im Bereich der Kirche in Oldenburg, die sich für die Rückerstattung von höchstwahrscheinlich rechtswidrig eingeführten Eigenbeiträgen zur VBL-Zusatzversorgungskasse einsetzt. Es sind beinahe alle Kolleginnen und Kollegen betroffen, die im Bereich der Landeskirche beschäftigt sind.

Wir sind uns mit der Arbeitgeberseite einig geworden, dass die Frage der Rechtmäßigkeit des Eigenanteils zu klären ist, ohne dass den MitarbeiterInnen, die einen Antrag auf rückwirkende und zukünftige Auszahlung des einbehaltenen Lohnbestandteils stellen, ein Nachteil erwächst. Diese Dialogbereitschaft setzt sich am 16.10.2014 auf unserer Veranstaltung fort.

Wir sind froh, am Donnerstag, 16.10.2014 eine ganztägige Dialogveranstaltung anbieten zu können, die sich mit dem Thema der Zusatzversorgung kirchlicher MitarbeiterInnen befasst. Hierfür konnte ein hochkarätiges Podium gewonnen werden: Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernhard Baumann-Czichon (Foto), der Referent des Oberkirchenrats Oldenburg Tasso von der Burg sowie die Vorsitzende des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen, Germaid Eilers-Dörfler.

Eingeladen sind alle MitarbeitervertreterInnen, MitarbeiterInnen von der Dienstgeberseite sowie die ArbeitnehmerInnen der Kirche in Oldenburg. Mitglieder der Kirchengewerkschaft Niedersachsen, die ihre Teilnahme nicht über ihre MAV oder sonstige Kostenstellen einreichen können, nehmen an der Fortbildung ohne Teilnahmegebühren teil. Inbegriffen für alle TeinehmerInnen sind die Seminarunterlagen sowie ein reichhaltiges Mittagsbuffet.

Hier erhalten Sie entsprechende Links zum Vordruck der Beantragung Ihrer Dienstbefreiung unter Lohnfortzahlung sowie die Fortbildungsausschreibung mit Ablaufplan und  Anmeldeformular. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung, Teilnahme und den anstehenden Austausch der verschiedenen Auffassungen.

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