Eilmeldung: Kirchliche Arbeitgeber lehnen die 38.5 Stundenwoche rundweg ab!

In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 17.11.2016 lehnten die kirchlichen Arbeitgeber die Forderung der Arbeitnehmerseite nach der Erhaltung der 38,5 Stundenwoche kompensiert mit einem Anteil von 1,3 % des Leistungsentgelts, rundweg ab. Die 39 Stundenwoche sei entscheidend dafür, dass die Kommunen die neuen kirchlichen Tarifbestimmungen als Kommunaltarif erkennen könnten.

Eine Entscheidung über die Auszahlung des zweiprozentigen Leistungsentgelt wurde noch nicht getroffen. Die Arbeitgebervertreter erklärten, dass sie noch kein Mandat hätten, hier zuzustimmen oder abzulehnen.

Die Arbeitnehmerseite machte deutlich, dass die Beibehaltung der 39 Stundenwoche, dann die Auszahlung des vollen Leistungsentgelts von 2 % zwingend erfordere, auch damit die Kommunen die neuen kirchlichen Tarifbestimmungen als Kommunaltarif erkennen könnten. Doch die Erhaltung der 38,5 Stundenwoche hätte für alle an der Basis betroffenen Beschäftigten und Verwaltungen die bessere Lösung dargestellt und viele Schwierigkeiten vermieden. Die Arbeitnehmerseite bekräftigte, dass sie weiterhin zum vorgeschlagenen Tarifkompromiss bereit ist.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.